Kompass – Zeitung für Piraten

PIRATEN klagen gegen Drei-Prozent-Hürde bei Europawahl

Bernd-Schloemer Foto: CC-BY  SA Tobias M. Eckrich & bartjez.com
Bernd-Schloemer Foto: CC-BY SA Tobias M. Eckrich & bartjez.com

Die Piratenpartei Deutschland hat am heutigen Dienstag den Organstreit [1] aufgrund der neuen Drei-Prozent-Sperrklausel bei der Europawahl beim Bundesverfassungsgericht beantragt [2]. Der Antrag erfolgte gleichzeitig mit der Ausfertigung des Änderungsgesetzes zum Europawahlgesetz durch den Bundespräsidenten Joachim Gauck.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat bereits 2011 die damalige Fünf-Prozent-Hürde für das Europaparlament gekippt. Auch die neue Regelung verstößt nach Ansicht des Bundesvorsitzenden der Piratenpartei Deutschland, Bernd Schlömer, gegen die Chancengleichheit der Parteien und gegen die Wahlrechtsgleichheit.

»Offenheit für neue Ideen, politischer Wettbewerb und Vielfalt bilden das Fundament einer lebendigen Demokratie. Der Ausschluss kleiner und damit oft neuer Parteien aus dem EU-Parlament durch die Drei-Prozent-Sperrklausel führt zu einer Erstarrung des Parteiwesens und behindert die Lernfähigkeit des politischen Systems durch neue Impulse. Diese Sperrklausel ist undemokratisch und verhindert eine lebendige europäische Demokratie«, so Schlömer.

Die PIRATEN streben eine Eilentscheidung an, um noch vor der Europawahl im Mai 2014 ein Urteil zu erwirken. Die Drei-Prozent-Hürde wurde im Sommer 2013 im Bundestag unter Zustimmung von CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen.

Quellen:

[1] Organstreit: http://de.wikipedia.org/wiki/Organstreit

[2] Volltext der Beschwerde: http://kattascha.de/wp-content/uploads/2013/10/2013-10-08-Organstreit-Piratenpartei.pdf

——————————————————————————————-Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung:

Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland

Pressesprecher:

Anita Möllering

Telefon: 030 / 60 98 97 511

Handy: 0176 / 84289011

E-Mail: presse@piratenpartei.de

Pflugstraße 9a

10115 Berlin

Ein Kommentar

  1. Abs. Felix Staratschek, Freiligrathstr. 2, 42477 Radevormwald

    Kreisvorsitzender der ÖDP Bergisches Land

    Offener Brief an Prof. Dr. von Arnim

    Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim!

    Ich habe gelesen, dass Sie für die ÖDP und die Freien Wähler gegen die neue 3%- Hürde beim Europaparlament Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen werden.

    Ich denke, beim EU- Parlament ist wegen der dort vorhandenen Parteienvielfalt keine Hürde nötig und es freut mich, dass Sie hier der Demokratie einen Dienst erweisen!

    Ich würde mich aber noch mehr freuen, wenn Sie gleichzeitig die 5%- Hürde bei der Bundestagswahl angehen. Ich habe dazu ein Konzept entwickelt, wie man die Parameter der 5%- Hürde anders setzen kann, um bei gleicher Wirkung in Bezug auf die Mehrheitsfindung dem Wählerwillen wesentlich besser umzusetzen: http://oedpbergischland.blogspot.de/2011/11/themen-fur-den-kreisparteitag-5-hurde.html .

    Aus dem Urteil zur 5%- Hürde:

    Randnummer 89 b) …..Gegen die Grundsätze der Wahlgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien wird verstoßen, ……. wenn die Regelung nicht …… erforderlich ist, um die mit der jeweiligen Wahl verfolgten Ziele zu erreichen (vgl. BVerfGE 120, 82 ).

    Um das Ziel, die Mehrheitsfindung zu ermöglichen, ist es nicht erforderlich, Listen, die weniger als 5% haben, vom Parlamentsbetrieb ganz auszuschließen. Es reicht, wenn man den Vertreterinnen und Vertretern dieser Gruppen das Stimmrecht für einfache Gesetze und die Kanzlerwahl entzieht. Sie können dann aber noch immer alle anderen Abgeordneten- Rechte nutzen, ihre Wählerschaft zu vertreten. Das habe ich unter oben genannten Link beschrieben. Und so viel schlechter, als die Opposition mit Stimmrecht stehen die beratenden Abgeordneten gar nicht da, weil in den meisten Fällen der Opposition ihr Stimmrecht nichts nutzt, weil ihr die Mehrheit fehlt. Die praktische Arbeit beratender Abgeordneter unterscheidet sich daher kaum von der Arbeit anderer Oppositionspolitiker!

    Was ich damals noch nicht gesehen habe, aber das aktuelle Wahlergbenis zeigt, ist, dass die 5%- Hürde zu einer äußerst schwachen Oposition führen kann, wenn es eine große Koalition aus CDU/CSU und SPD gäbe. Linke und Grüne wären nicht in der Lage von Minderheitenrechten gebrauch zu machen. Würden jedoch FDP, AFD, Piratenpartei, Freie Wähler, Tierschutzpartei, ÖDP und „Die Partei“ in den Bundestag beratend einziehen, würden die zusammen mit Grünen und Linken über 30% der Abgeordneten ausmachen. Da auch beratende Abgeordnete Antragsrecht hätten, würden diese den Handlungsspielraum der Opposition deutlich ausweiten.

    Hinzu kommt, dass bei beratenden Abgeordneten die neuen Gruppen eine Chance bekommen, parlamemtarische Erfahrungen zu sammeln, ohne gleich in die Machtfragen eingebunden zu sein. Sie haben so zum einen Zeit, zu lernen, wie man im Parlament agiert, ohne beim Lernen die anderen im Handeln einzuschränken, und können dann durch gute Oppositionsarbeit erreichen, dass entweder die anderen Parteien ihre Themen aufgreifen oder bei der nächsten Wahl der Wahlerfolg noch größer wird. Überschreitet dann eine Gruppe bei einer die 5%- Hürde sind deren Politiker bereits mit der Arbeitsweise vertraut und können dann auch eine bessere Politik machen. Oder sie könnten im Falle der FDP ohne Koalitionszwänge mal daran arbeiten, wie man echte, sinnvolle ordoliberale statt neoliberale Politik macht.

    Ich würde mich daher freuen, wenn Sie Ihre Klage gegen die 3 / 5%- Hürde zweiteilen:

    1. Die Klage, wie geplant, gegen jede Hürde beim Europäischen Parlament.

    2. Die zusätzliche Klage für eine bessere 5%- Hürde für Bundestag und Landtage, die es Gruppen unter 5% ermöglicht, entsprechend dem Wählerwillen verbal und durch Anträge an der Meinungsbildung in den Parlamenten mitzuwirken. So eine Klage hat m.W. bisher niemand versucht. Bisher sollte nur die ganze 5%- Hürde fallen und das ist bisher immer beim Bundestag und bei Landtagen abgelehnt worden. Aber beratende Abgeordnete würden mehr Themen in die Debatten bringen, neue Themen, die von unten wachsen, werden so frühzeitig in die Parlamente getragen und können dann zum Wohle des Landes und der Menschen schneller aufgegriffen werden.

    In Bayern und beim Bundestag würden dann nicht gut 14% der gültigen Wahlstimmen ganz unter den Tisch fallen. Linke, Grüne, Piratenpartei, FDP und Freie Wähler wären in jedem Landtag vertreten, Familienpartei, ÖDP, Tierschutzpartei, Bayernpartei und Die Partei wären in einigen Landtagen vertreten.

    Es würden auch nicht überproportional viele Extremisten einziehen: Ca. 81 Sitzen von AFD, FDP, FW, Piraten, ÖDP, Tierschutzpartei und Die Partei stehen nach dem Ergebnis der Bundestagswahl 2013 10 Sitze für NPD, REP und Pro D. gegenüber. http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_13/ergebnisse/bundesergebnisse/

    Eigentlich müsste hier auch die Familienpartei auftauchen. Bei Europawahlen gehört die zu den Parteien, die im Prozentbereich stimmen bekommen. Aber die haben eine kleine Basis und schaffen nur aus diesem Grund die Hürden zur Wahlzulassung zur Bundestagswahl außer im kleinen Saarland nicht. Es ist daher die Frage, ob es nicht weitere Kriterien für die Wahlzulassung geben muss, wie z.B. das Abschneiden zu anderen Wahlen oder die Zahl kommunaler Mandate. Es kann doch nicht sein, dass Parteien, die unter den sonstigen Gruppen beim Wählerzuspruch an der Spitze stehen nur deshalb nicht an der Wahl teilnehmen können, weil bürokratische Hürden dies gegen den Wählerwillen verhindern.

    Ich bin Kreisvorsitzender der ÖDP! Aber als Demokrat bin ich zuerst für faire Wahlen und faire Wahlzulassungsverfahren, auch wenn dann andere Parteien an der ÖDP vorbeiziehen. Unter dem Strich würde aber eine stärkere Familienpartei der ÖDP helfen, weil beide Parteien eine sehr ähnliche Familienpolitik fordern und die Stärke der Familienpartei kaum zu lasten der ÖDP ginge. Es wäre z.B. ausreichend, dass wenn einmal die Unterschriftensammlung für die Wahlzulassung erbracht wurde, diese dann auch gilt, um dann in Folge bei jeder Wahl anzutreten oder wenn Wählerstimmen für die nächste Wahlzulassung angerechnet werden.

    Anbei weitere Vorschläge von mir zum Wahlrecht, um Einzelbewerber und Direktkandidaten zu stärken und um zu verhindern, dass Personen einen Wahlkreis gewinnen, von denen die Mehrheit auf keinen Fall vertreten werden will. Auch das ist heute möglich! http://viertuerme.blogspot.de/2013/09/petition-fur-bessere-regeln-zur.html

    Viele Grüße, Felix Staratschek

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