Kaum sind die Unterschriften getrocknet, beginnt die – nun ja – zahlenmässig grosse Koalition mit ihren „prima“ Verfassungs – Ideen, die sich nur mit solchen Mehrheiten realisieren lassen.
Die Verlängerung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre.
Damit wir Bürger weniger Arbeit mit der ewigen „Wählerei“ haben und einfach parallel zu den Landtagswahlterminen den Bundestag mit ankreuzen können.
Immer diese Entscheidungen!
Da kann man als Regierung dann auch ein wenig länger Diäten kassieren und – nun ja – „Politik gestalten“, oder wie das heisst.
Von Gestaltungswillen ist ja abseits der unsinnigen Themen wie der „Ausländermaut“, der unverzichtbaren „Vorratsdatenspeicherung“ und der Abschaltung der Energiewende nicht allzuviel zu sehen.
Eine Demokratie bedeutet, dass das Volk sich eine Regierung wählen darf, die dann auch leider abtreten muss, wenn die Legislaturperiode zu Ende ist.
Kommt erst die Verlängerung und dann die Einführung von Mehrheitswahlrecht und anderen Methoden zur „Vereinfachung “ des alternativlosen Regierens?
Finger weg von unserem Wahlrecht!
Muss erst wieder das Verfassungsgericht sein Urteil fällen, um die Verfassung zu schützen?
Timecodex CC-BY NC ND