Am 01.03.2014 berichtete die NRZ unter dem Titel „Britischer Geheimdienst bespitzelte Yahookunden“ mit Bezug auf Edward Snowden über Bildspeicherungen von Yahoowebcamsessions durch den britischen Geheimdienst GCHQ. Edwards Snowden Angaben waren bisher überaus verlässlich. Es ist davon auszugehen, dass diese auch diesmal zutreffen.
Aus diesem Grund habe ich Anzeige in den nachfolgenden Punkten gegen die verantwortlichen Personen des Vereinigten Königreichs eingereicht. Namentlich Sir Iain Lobban, Staatsoberhaupt Königin Elisabeth II. und Premierminister David Cameron, sowie alle weiteren mitverantwortlichen Personen für die Ermächtigung, Beauftragung und Kontrolle des GCHQ.
Verstöße gemäß StGB im Einzelnen:
§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
Begründung:
Da ich im fraglichen Zeitraum 2008 bis 2012 Yahoo Messenger mit Webcam nutzte muss ich davon ausgehen, dass ohne mein Einverständnis Bildaufnahmen erstellt wurden. Möglicherweise wurden diese aufgrund der Zusammenarbeit der Geheimdienste auch an weitere Stellen übermittelt. In diesem Punkt bin ich persönlich betroffen.
§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
§ 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften
Begründung:
Bekanntlicherweise benutzen nicht nur volljährige Personen Programme, wie den Yahoo Messenger. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wurden auch Intimitäten gleichaltriger festgehalten. Daraus ergibt sich die logische Konsequenz, dass sich der Geheimdienst GCHQ somit der Herstellung und des Besitzes von kinder- und jugendpornographischer Schriften schuldig gemacht hätte. Sollte eine Weitergabe erfolgt sein, käme noch der Umstand der Verbreitung hinzu.
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