Seit 1958 kassiert die „Verwertungsgesellschaft Wort“ für Zweitveröffentlichungen von schöngeistigen, journalisitischen und wissenschaftlichen Texten. In erster Linie sind das Einnahmen aus Geräteabgaben für Fotokopierer, seit etwa fünf Jahren erweitert um Gebühren für Computer-Drucker, Scanner und Multifunktionsgeräte, aber auch „Bibliothekstantime“ und Zahlungen von Rundfunksendern.
Das Geld wird dann an Autoren, Verlage und soziale Einrichtungen ausgeschüttet. Ob den Verlagen wirklich ihre bisherigen 30 bis 50 Prozent der VG-Wort-Gelder zustehen, darüber gibt es nun Streit: Es klagt Jurist und Fachautor Martin Vogel. „Das Urheberrecht steht allein den Autoren zu, also müssen auch die Erlöse der VG Wort in der Regel vollständig an die Autoren gehen,“ zitiert ihn die TAZ in ihrer heutigen Ausgabe.
Beim Oberlandesgericht München bekam Vogel überwiegend recht. VG Wort und der Kläger gingen zum Bundesgerichtshof. Dieser setzte nun gestern das Verfahren aus. Der BGH will den Ausgang eines ähnlichen Prozesses vor dem Europäischen Gerichtshof abwarten. Der EuGH verhandelt am 29. Januar 2015.
„Das Verfahren ist von erheblicher Bedeutung für alle Beteiligten“, sagte der Vorsitzende BGH-Richter Wolfgang Büscher laut Deutschlandradio Kultur. Nach Auskunft der Bundesregierung hätten die Verlage zwischen 2004 und 2013 eine Viertelmilliarde Euro erhalten.