Bundesinnenminister Thomas de Maizière will laut heise.de [1] die Sicherheitsbehörden in die Lage versetzen, „verschlüsselte Kommunikation zu entschlüsseln oder zu umgehen“. Das würde bedeuten, dass es de facto keine verschlüsselte Kommunikation mehr gibt, weder bei E-Mails noch bei IP-basierter Sprachübertragung oder bei Browserverbindungen, beispielsweise zu einem Bank-Server. Wie de Maizière verschlüsselte Kommunikation durch Sicherheitsbehörden entschlüsseln will, bleibt dabei im Unklaren. Bernd Schreiner, stellvertretender politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland, erklärt dazu:
»Bundesinnenminister Thomas de Maizière zieht verhängnisvolle Lehren aus den Ereignissen in Frankreich, indem er eine Zukunft in Sicherheit mit den Konzepten einer totalitären Staatsmacht verspricht. De Maizière hat aus der Vergangenheit nichts gelernt. Wie sonst kann man von der Komplettüberwachung der Kommunikation fabulieren in einem Land, in dem in Artikel 10 des Grundgesetzes steht, dass das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis unverletzlich sind? [2] Will der Bundesinnenminister nun alle 81 Millionen Bundesbürger zum Schutze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unter einen schwerwiegenden Generalverdacht stellen?
Wieder einmal zeigt ein Mitglied der amtierenden Bundesregierung, dass es nicht verstanden hat, was der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung urteilte: Die anlasslose Speicherung der Metadaten unserer Kommunikation verstößt in Ausmaß und Schwere ihrer Grundrechtseingriffe gegen die in der Charta verbrieften Rechte auf Achtung des Privatlebens und Schutz personenbezogener Daten. Demgegenüber will de Maizière ersthaft die deutlich sensibleren Inhalte der Kommunikation komplett und anlasslos überwachen – denn nichts anders bedeutet das Verbot von Verschlüsselung.
Die Piratenpartei Deutschland sieht das Recht auf Wahrung der Privatsphäre als unabdingbares Fundament einer demokratischen Gesellschaft und tritt für die Erweiterung des Briefgeheimnis zu einem generellen Kommunikationsgeheimnis ein.“ [3]
Quellen:
[2] Vgl. http://www.dejure.org/gesetze/GG/10.html
[3] Vgl. https://www.piratenpartei.de/politik/selbstbestimmtes-leben/privatsphaere-und-datenschutz/