Der Weg zur allumfassenden Deutschland-Bespitzelung ist mit viel Protest gepflastert.
Zwar findet heute im Bundestag die erste Lesung des Gesetzes zur neuen Vorratsdatenspeicherung (VDS) statt. Doch ganz so geschmiert, wie es die Regierung gerne hätte, läuft es dann doch nicht. Gerade in der SPD-Basis regt sich Unmut.
Der Gesetzestext bekommt nur Kritik: selbst die Bundesdatenschützerin (CDU) hält das Gesetz für verfassungswidrig. Andrea Voßhoff sagte am 27. Mai: „Die Neuregelung kann meine bereits geäußerten Bedenken an die Vorgaben für eine verfassungsgemäße Vorratsdatenspeicherung nicht ausräumen. Insbesondere entspricht sie nicht vollumfänglich dem, was das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof in ihren Urteilen für die verfassungskonforme Ausgestaltung einer solchen Maßnahme gefordert haben.“
Zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Dienst im Bundestag bemängeln das ebenfalls:
- Formulierungen im Gesetz seien zu wischiwaschi, was Datenverwendung, -löschung oder -weitergabe angeht. Die Verfassungsrichter forderten sehr konkrete Regelungen.
- Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Datenschützer und Seelsorger würden nicht ausreichend geschützt. Denn auch ihre Telefonkontakte und IPs werden zunächst erst einmal vorratsgespeichert, und dann erst weggeworfen.
Daniel Schwerd, netzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW, zur neuen VDS:
„Der neue Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung bleibt jede Begründung schuldig, wie die anlasslose Massenüberwachung Verbrechen wirksam verhindern oder aufklären soll, wo doch nicht eine einzige Studie Belege dafür aufzeigen kann. Eine Verkürzung der Speicherfristen ändert nichts daran, dass eine grundlose und unverhältnismäßige Überwachung aller Menschen durchgeführt wird – genau das, was das Bundesverfassungsgericht zuvor verboten hat. Der Kunstgriff, von ‚Erhebung‘ erst zu sprechen, wenn auf die bereits gespeicherten Daten zugegriffen wird, ist reine Augenwischerei. Anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist und bleibt verfassungs- und freiheitsfeindlich.“
Das ist der neue VDS-Fahrplan
Heute also, 12. Juni, erste Lesung im Bundestag.
danach am 17. Juni: Beratung und Anhörung der zuständigen Ausschüsse, wahrscheinlich nur Rechtsausschuss
Fahrplanänderung – Nach der Sommerpause gehts weiter. Eins haben die VDS-Gegner bereits erreicht: die Zweite und Dritte Lesung im Bundestag ist vom 2. oder 3. Juli auf September verschoben. Zeit für Mobilisierung, Demobesuche und Infogespräche mit der sozialdemokratischen Basis.
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