Kompass – Zeitung für Piraten

Kein Betreuungsgeld für Kinder

Das Betreuungsgeld für Kinder ist nicht mehr. So entschied heute das Bundesverfassungsgericht – einstimmig. Dem Gesetzgeber fehle die Kompetenz für die Einführung des Betreuungsgeldes auf der Bundesebene. Der Bund könne sich nicht aus einem „gesellschaftspolitischen Wunsch“ heraus Kompetenzen anmaßen.

In Bundesländern ist ein Betreuungsgeld somit vermutlich verfassungsrechtlich legal, wie etwa das bayrische Landeserziehungsgeld.

Als Konsequenz fordert die Piratenpartei eine neu aufgelegte Diskussion über zeitgemäße Familienförderung. Diese müsse den Bedürfnissen von Kindern und auch berufstätigen Eltern Rechnung tragen. Die PIRATEN schlagen als ihren Ansatz das Kindergrundeinkommen vor.

Manfred Schramm
Manfred Schramm. Foto: PIRATEN NRW

„Mit einem Kindergrundeinkommen könnten Eltern nach eigener Wahl die Betreuung in beitragspflichtigen Kitas bezahlen oder einen Einkommensausfall bei Betreuung zu Hause ausgleichen. Das grundlegende Problem, die Betreuung von Kindern zu finanzieren, ob in einer Kita oder zu Hause, wird durch Betreuungsgeld nicht gelöst“,

so Manfred Schramm, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Familie der Piratenpartei Deutschland.

Mit dem heute für nichtig erklärten Betreuungsgeld konnten Eltern in der Zeit vom 15.  bis zum 36. Lebensmonat ihres Kindes einkommensunabhängig Betreuungsgeld beziehen.

Das Geld von zunächst 100 und mittlerweile 150 Euro pro Monat floß nur, wenn für das Kind keine Kita in Anspruch genommen wurde. Ausnahme von der Ausnahme: private Kitas waren nicht betreuungsgeld-schädlich. Das bisherige Betreuungsgeld von 150 Euro ermöglichte Eltern jedenfalls nicht, ihre Kinder selbst zu betreuen und auf ein Einkommen zu verzichten. Rund 460.000 Eltern bezogen es zuletzt für im Schnitt knapp 20 Monate. Damit ist es jetzt vorbei.