Ein Glitzerplatz in der “Neuen Mitte Passau”: Der Nibelungenplatz liegt zentral am Ende der Fußgängerzone, vom Investor KVV vor gut 10 Jahren schick ausgelegt mit Granit aus dem Bayerwald.
Dort, auf der privaten “KVV-Piazzetta” gibt es Arztpraxen, Cafés, Geschäfte, einen Supermarkt und ein Kino. Ein privater Sicherheitsdienst wacht über das privat ausgesprochene Alkoholverbot auf dem Privatplatz. Das sorgt für Ärger und Protest:
Bei einem “Bierdosen-Flashmob für die Freiheit”, der heute von 18.15 bis 18.30 Uhr stattfindet (Facebook-Seite), soll auf das Kommando “Für die Freiheit – trinkt AUS!” eine Dose Bier geöffnet und diese schnellstmöglich leer getrunken werden. Anschließend soll eine Ansprache mit Diskussion folgen.
Diese Versammlung störte den Nibelungenplatzbesitzer, wie die Süddeutsche Zeitung gestern berichtete. Er erließ ein Hausverbot. Klagen dagegen lehnten Amts- und Landgericht Passau ab: das Eigentumsgrundrecht überwiege das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Beide Urteile kippte das Verfassungsgericht gestern in einer Eilentscheidung und erlaubte die heutige Demo.
Die Versammlungsfreiheit verschafft kein Zutrittsrecht zu beliebigen Orten; sie verbürgt die Durchführung von Versammlungen jedoch dort, wo bereits ein allgemeiner öffentlicher Verkehr eröffnet worden ist, schreibt das Gericht in einer Pressemeldung.
Der Ort der Versammlung ist zwar Privatgrund, jedoch für Publikumsverkehr offen und schafft einen Raum des Flanierens, des Verweilens und der Begegnung, der dem Leitbild des öffentlichen Forums entspricht.
Ähnliche Urteile gab es bereits in der Vergangenheit zu einer Demo auf dem Flughafen Frankfurt.
Mit dem Flashmob will Initiator Florian Albrecht auf den zunehmenden Verlust des staatlichen Gewaltmonopols durch den vermehrten Einsatz privater Sicherheitsdienste sowie auf eine zunehmende Beschränkung von Freiheitsrechten hinweisen: “Wir werden dann gemeinsam gegen die Alkoholverbote im öffentlichen Raum und die Privatisierung der inneren Sicherheit (auch im Kontext der Alkoholverbote) demonstrieren. Es kann nicht sein, dass dem Bürger jede Freiheit unter Drohung mit Strafe genommen wird!“