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Europaparlament: Wasser-Zugang ist Menschenrecht

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Zugang zu Wasser ist Menschenrecht. Das beschlossen heute Mittag die Europaparlament-Abgeordneten in Straßburg. Damit richteten sie sich gegen eine Wasserversorgung durch privatwirtschaftliche Unternehmen.

Mit fast 1,9 Millionen Unterschriften sorgte die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Right2Water“ (siehe Bild oben) für politischen Druck (wir berichteten über die EBI in 2014). Die gesetzgeberische Kompetenz für das liegt allerdings auf Länderebene.

In einigen EU-Ländern erfolgt die Wasserversorgung komplett durch privatwirtschaftlich betriebene Wasserwerke. In Großbritannien etwa wurde die komplette Wasserversorgungs-Infrastruktur wie Brunnen, Wasserspeicher und Leitungssysteme in privates Eigentum überführt. In Frankreich kann die Privatwirtschaft auf etwa 10 Jahre beschränkte Konzessionen zwecks Wasserversorgung in einem Gebiet erwerben. In Deutschland werden neue Wasserversorgungsverträge von den Kommunen ausgeschrieben, wie etwa im Juni in Köln oder im September in Uedem.

Das besondere Problem beim Privatbetrieb ist die allgemeine Unlust, teure Infrastruktur-Investitionen vorzunehmen. In Britannien sparten sich die Unternehmen eine nötige, aber sehr teure Sanierung des leckenden Rohrnetzes.

Die Berliner Wasserwerke waren die ersten, die Privatunternehmen mit ins Boot holten. Eine Teilprivatisierung erfolgte um die Jahrtausendwende. Für die Offenlegung der Verträge mit den drei Privatinvestoren war 2011 ein Berliner Volksentscheid erfolgreich. Das Land Berlin kaufte im Folgejahr die Privatanteile wieder zurück und betreibt die Wasserversorgung wieder zu 100 Prozent kommunal.

Überstaatliche Freihandelsabkommen wie GATTS, TTIP oder TiSA könnten das alles dann wieder kippen, wenn sie rechtliche Grundlagen legen, auch die Idee der privaten Wasserwerke voranzutreiben. Genaues weiß man nicht, die Verträge sind geheim.