Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird nun prüfen, ob das deutsche Verbot anonym gekaufter Prepaid-Handykarten mit dem Recht auf Privatsphäre vereinbar ist. Das teilte der Gerichtshof den Beschwerdeführern mit, so eine Pressemeldung der Piratenpartei Deutschland.
Der Beschwerdeführer Patrick Breyer von der Piratenpartei:
„Smartphones sind die Telefonzellen oder Briefkästen des 21. Jahrhunderts.
Sie müssen genauso anonym nutzbar sein wie frühere Kommunikationsformen, denn Anonymität ist unverzichtbar für Presseinformanten und Whistleblower, zur unbefangenen Äußerung unliebsamer Meinungen im Internet, für den vertraulichen Austausch von Geschäftsgeheimnissen, für die vertrauliche Koordinierung politischer Proteste oder für die psychologische, medizinische und juristische Beratung von Menschen in Not.
Laut EU-Kommission und Industrievereinigung GSM Association gibt es keinen Beleg dafür, dass der leicht zu umgehende Registrierungszwang die Zahl der begangenen Straftaten senkt.“
Profiterroristen schaffen es trotz hochgefahrener, bürgerfeindlicher Überwachung, jahrzehntelang im Untergrund zu leben.
Patrick Breyer hat außerdem noch eine deutsche Verfassungsbeschwerde gegen die Bestandsdatenauskunft laufen, die noch nicht verhandelt worden ist.
Ziel der Sicherheitsbehörden sind jedoch noch mehr vollumfängliche Datensammlungen und Komplettaufzeichnung auch von Kommunikationsinhalten, wie Mails, Texten, Telefongesprächen. Das wurde im Rahmen der Münchener Sicherheitskonferenz deutlich. Mit „Big Data“ soll dann vollautomatisch im digitalen Leben nach „bösen Dingen“ aller Art ge-rasterfahndet werden.
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