Das Lieblingsspielzeug des Stasi 2.0.-Staates – die Vorratsdatenspeicherung als zentraler Dreh- und Angelpunkt der massenhaften Bevölkerungsbespitzelung und -kontrolle – hat nun einstweilig freie Fahrt.
Laut gestern veröffentlichten Beschlüssen hat das Bundesverfassungsgericht zwei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10. Dezember 2015 abgelehnt.
Dies ist noch kein endgültiger Freibrief für die Vorratsdaten. Es ist das Hauptsacheverfahren abzuwarten.
Die PIRATEN rufen daher zur Selbsthilfe auf. Piraten-Datenschützer Patrick Breyer:
„Dass diese Massenüberwachungswaffe nicht auf Eis gelegt wird, bedauere ich zutiefst, habe es aber befürchtet.
Jetzt gilt es, sich selbst vor falschem Verdacht, Datenklau und Datenmissbrauch zu schützen: Jeder Internetnutzer sollte beispielsweise einen Anonymisierungsdienst nutzen. Wir müssen darauf achten, dass alle Telekommunikationsunternehmen die Umsetzungsfrist maximal ausschöpfen. Und das Bundesverfassungsgericht sollte bis Ablauf der Übergangsfrist über die Verfassungsbeschwerden in der Sache entscheiden.“
Nach dem Gesetz sind die Speicherpflichten spätestens ab dem 1. Juli 2017 zu erfüllen.
Laut Pressemitteilung des Gerichtes wurde europäisches Recht wie die EU-Grundrechtecharta zur Entscheidung nicht herangezogen.
LINK:
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-042.html
Die kommenden Vorratsdaten im Telekommunikationsgesetz:
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