Neben Weltklima und CETA kümmert sich der Bundestag heute um ein Gesetz gegen die sogenannten „Legal Highs“. Das sind vom bisherigen Gesetz nicht erfasste, leicht modifizierte psychoaktive Substanzen, die aber gleiche und ähnliche Wirkung zeigen.
Ein Stoff, der bereits unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, wird in seiner chemischen Struktur so verändert, dass der neue Stoff nicht mehr den Verbots- und Strafvorschriften unterliegt.
Deshalb sollen mit dem neuen „Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe“ (Entwurf als PDF) erstmalig gleich ganze Stoffgruppen in einem Abwasch verboten werden, zuerst Aphetamin– und Cannabis-ähnliche Nachbauten.
Im Gesetz gibts detailverliebte Vorgaben und Formeln, was alles verboten ist. Aber bei Bedarf auch mehr.
In Zukunft blüht nun eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, bei Abgabe von nun „Illegal Highs“ an unter 18-jährige sogar bis zu 10 Jahre Gefängnis. Das Bundeskabinett hat den nun behandelten Gesetzentwurf im Mai 2016 beschlossen.
Und selbstverständlich dürfen kommende Vorratsdaten und Bestandsdaten für die neuartige Drogenrepression genutzt werden, denn laut Gesetzentwurf wird ein entsprechender Punkt „9a“ in den Katalog der „schweren Straftaten“ eingefügt.