Nach einer Nachtsitzung verkündete das Bundesverfassungsgericht heute (13.10.2016) seine Entscheidung in Sachen Freihandelsabkommen CETA: den Eilanträgen wird nicht stattgegeben.
Der Zustimmung seitens Bundesregierung zum „vorläufigen“ Inkrafttreten von CETA steht nun nichts mehr im Weg.
Die unterlegenen Kläger, darunter eine Bürgerinitiative mit knapp 200.000 Unterstützern, befürchten Gefährdung demokratischer Prinzipien im Zuge des CETA-Regimes. Ihre Argumente werden nun in einem regulären Hauptverfahren aufgegriffen – ähnlich wie bei den neulich abgeschmetterten Eilanträgen gegen die Wiederauflage der Vorratsdatenspeicherung.