Die Verfassungsrichter haben im Eilverfahren CETA, das geplante Freihandelsprojekt der Europäischen Union und Kanada, nicht gestoppt. Doch ist das wirklich ein Freibrief für Sigmar Gabriels Lieblingsabkommen?
Die Kampagnenplattform campact.de schreibt:
Wirtschaftsminister Gabriel feiert das heutige CETA-Urteil wie seinen Sieg. Doch die genaue Analyse zeigt das Gegenteil. Das Bundesverfassungsgericht macht der Bundesregierung nämlich Auflagen, die es in sich haben – und die Kritik der CETA-Gegner bestätigen.
… und weist auf die Wirkung der gerichtlichen Auflagen hin:
- Das höchste deutsche Gericht nimmt die Argumente der größten Bürgerklage der Geschichte sehr ernst.
- Die gefährlichsten Regeln von CETA können vorläufig nicht in Kraft treten.
- Die vorläufige Anwendung kann alleine durch Deutschland zurückgeholt werden.
Roman Huber von Mehr Demokratie e.V. teilt mit:
In der Gesamtbetrachtung ist das heutige Urteil ein Etappensieg, wir haben uns einen gewissen Freiraum erarbeitet. Jetzt stehen unsere Chancen CETA zu stoppen wieder besser. Es war mir eine Ehre, stellvertretend für 125.047 Menschen vor Gericht zu sprechen und deutlich zu machen: Wir wollen nicht hinnehmen, dass unsere Rechte auf dem Altar eines – vielleicht eintretenden minimalen – Wirtschaftswachstums geopfert werden.
Patrick Breyer von den PIRATEN sagte:
Einstweilen hat Karlsruhe CETA an die Leine gelegt: Es wird bis auf weiteres keinen Schiedsgerichtshof und keine Investorenklagen geben. Exekutivbeschlüsse über die Auslegung von CETA müssen demokratisch legitimiert werden. Und CETA kann jederzeit wieder gestoppt werden. Scheitert CETA in Deutschland, kann dessen vorläufige Anwendung jederzeit einseitig wieder beendet werden.
Die Entscheidung aus Karlsruhe ist Schadensbegrenzung, doch der Schaden bleibt: CETA schafft mit der ‚Regulatorischen Kooperation‘ ein Paradies für die Industrielobby, schwächt Umwelt- und Gesundheitsschutz, zementiert ein veraltetes Urheberrecht und macht Datenschutz zum Handelshemmnis.