Die Bundesregierung rechnet nicht mit einer Strafe seitens der „EU-Kommission“. Im öffentlichen Gekreische um die Vorratsdatenspeicherung wurde behauptet, dass Deutschland wegen VDS-Verweigerung bald eine Millionenstrafe bevorsteht. So ist es nicht.
Tatsächlich sind laut Bundesregierung 81 Fälle (die als Vertragsverletzung bezeichnet werden könnten) anhängig:
- Gesetze wie die VDS: insgesamt 26 EU-Richtlinien, die bisher nicht in deutsches Recht überführt (auf juristisch: ratifiziert) wurden. EU-Strafen gabs bisher: keine.
- sowie von 55 Fälle von EU-Vorstellungen abweichende Verwaltungspraktiken wie etwa, dass der Zoll Gesundheitsinspektionen machen soll statt den Veterinärämtern.
- Welche 81 Fälle das genau sind, ist übrigens vertraulich, damit solche Dinge unter der Hand zwischen Bundesregierung und EU-Kommission abgeklärt werden.
Quelle: steht im Protokoll der Bundespressekonferenz vorbildlich transparent frei im Internet anzuklicken. Etwa ab der Mitte.