Vor kurzem habe ich eine Email als Reaktion auf einen offenen Brief bekommen. Diese ging nur an mich, soweit es nicht in BCC an jemanden ging.
Natürlich würde ich diese im Sinne der Transparenz gerne öffentlich beantworten. Also stellt sich mir die Frage, ob zwischen Politikern oder Politiker und Öffentlichkeit auch eine Art Vertraulichkeit des Wortes oder das Telekommunikationsgeheimnis gilt. Insbesondere dann, wenn dies in einer Email nicht offiziell erwähnt wird.
Eine Email wird schließlich offen über das Internet übertragen, wodurch zumindest theoretisch jeder mitlesen kann. Bei der Such bin ich über das Law Blog von Udo Vetter auf ein interessantes Urteil zu dem Thema gestoßen, was mir im Umkehrschluss suggeriert, dass nicht gekennzeichnete Emails veröffentlicht werden dürfen.
Andererseits gibt es auch ein Urteil, welches eine Email vergleichbar mit einem verschlossenen Brief stellt. Was wiederum nicht nachvollziehbar ist. Eine Email kann ohne großen technischen Aufwand kopiert werden, während dies bei Briefen ohne eine Spur zu hinterlassen schwierig wäre.
Dieses scheint generell für alle Email zu gelten und bei Politikern als Personen des öffentlichen Lebens dürfte dies im Besonderen gelten. Die Wikipedia hat etwas über Veröffentlichung von Emails und dem Oberbegriff versteckt. Dann gibt es noch weitere Urteile wie diese (1, 2, 3) Spezialfälle.
Bei etlichen Urteilen wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht heran geführt. Die Wikipedia meint dazu folgendes:
Die Sozialsphäre ist der Bereich, in dem sich der Mensch als ‚soziales Wesen‘ im Austausch mit anderen Menschen befindet. Hierzu zählt insbesondere die berufliche, politische oder ehrenamtliche Tätigkeit. Diese Sphäre ist – z. B. gegen Veröffentlichungen – relativ schwach geschützt, so dass Eingriffe in aller Regel zulässig sind, wenn nicht ausnahmsweise Umstände hinzutreten, die den Persönlichkeitsschutz überwiegen lassen.
Das könnte mensch in der Art Interpretieren, dass eine Veröffentlichung bei Emails von Politikern an Bürger statthaft wäre.
Hi
ich habe schon einmal eine Email-Antwort eines Politikers auf meine Demoanfrage veröffentlicht. Einfach deshalb weil es meiner Meinung nach von öffentlichen Intresse war und ist.
Ich finde wenn es für den Bürger von belang ist und nicht ausdrücklich um verschwiegenheit gebeten wurde oder Vertraulichkeiten berührt werden. Dann kann und muss es auch veröffentlicht werden. Dies ist der Gedanke hinter dem Informationsfreiheitsgesetz und meiner persönlichen Definition von transparenz.
Für alle auch ganz sich nicht wollen dass ihre Email nicht veröfftlicht werden habe ich eine Privacybox.
Gruß Monomo