Bloggen (inkl. Impressumspflicht)
Fast alle bisher beschriebenen Methoden haben etwas gemeinsam. Die Information ist der Allgemeinheit nicht zugänglich. Die Ausnahme stellt hier Abgeordnetenwatch dar. Ein Blog stellt eine Möglichkeit dar, sämtliche Pressemeldungen, Leserbriefe, Anfragen und Beschwerden mit der Öffentlichkeit zu teilen. Dies dient nicht nur der Transparenz, sondern kann durchaus auch anderen helfen.
Durch die einfache Möglichkeit sich ein Blog bei einem der großen Anbieter einzurichten, gibt es wenig Hindernisse auf dem Weg zum eigenen Blog. Im Gegensatz zu einer Homepage, sind hier auch keine HTML-Kenntnisse oder zusätzlichen Programme notwendig.
Vor der Erstellung des Blog heißt es sich den Namen und die Ausrichtung des Blog zu überlegen. Soll das Blog zum Beispiel nur dokumentieren oder sollen auch Meinungen zu aktuellen Themen gebracht werden. Ebenfalls nicht unwichtig ist es bei der Anmeldung die AGB und die Datenschutzerklärung sorgfältig zu lesen, damit man auch weiß was erlaubt ist und was nicht.
Es gibt natürlich auch beim Bloggen Gesetze und Regeln, welche eingehalten werden müssen. Neben der Identifikation durch ein Impressum ist hier auch die Urheberrechtsthematik relevant. Das Thema Impressum wird am Ende dieses Unterkapitels ausführlich behandelt.
Beim Verwenden von Bildern oder Texten kann durchaus das Urheberrecht relevant sein. So sollte keinesfalls das Blog mit Abschriften von Zeitungen oder Zeitschriften gefüllt werden. Auch sind zu ausführliche Textabschnitte tabu. Kurze Zitate dürften nach den Regelungen für Zitate in Ordnung sein. Wenn möglich würde ich Zitate aber vermeiden und einfach auf die entsprechende Seite verlinken. Wer hier auf Nummer sicher gehen will kann sich auch die Seite ausdrucken. Dadurch ist belegt, wie die Seite zum Zeitpunkt des Verlinkens aussah.
Gibt es den verwendeten Text nicht im Internet, so kann auch der Inhalt des Artikels kurz mit eigenen Worten wiedergegeben werden. Es empfiehlt sich hier den Artikel aufzuheben, als Beleg. Ein Großteil eines Blogbeitrags sollte nach Möglichkeit der eigene Text sein. Fremder Text muss dabei eindeutig als Zitat gekennzeichnet werden.
Bei der Veröffentlichung eigener Schreiben kann dieses durchaus einen Großteil des Beitrages ausmachen. Bei Antwortschreiben von staatlicher Seite, sollte ein Zitat auch meistens recht problemlos sein. Anders sieht es dagegen aus bei Schreiben von Firmen, es kann dort durchaus sein, dass im Antwortschreibe eine Passage bzgl. des Urheberrechts steht. Im Zweifelsfalls ist es auch hier am Sinnvollsten den Inhalt der Nachricht zu umschreiben. Eine Quellenangabe versteht sich immer von selbst.
Beim Zitieren vom Schreiben, sollte darauf geachtet werden, ob hier die Vertraulichkeit des Wortes betroffen ist. Das heißt, ob dies die private Korrespondenz von zwei Personen ist oder die Korrespondenz mit einer öffentlichen Stelle. Korrespondenz mit Politikern ohne die explizite Bitte um Verschwiegenheit dürfte nicht unter die Vertraulichkeit des Wortes fallen. Dies könnte aber auch möglicherweise auf eine Einzelfallentscheidung der Gerichte ankommen. Letztendlich muss jeder selbst entscheiden, was man veröffentlicht und was nicht.
Eine Quellenangabe ist immer wichtig. Insbesondere bei Behauptungen, die man selbst nicht belegen kann. In diesem Zusammenhang sollten Tatsachenbehauptungen tunlichst vermieden werden. Dies kann durchaus Probleme bereiten, wenn man eine Möglichkeit als Tatsache hinstellt. Besser ist es hier anzugeben, wer etwas behauptet oder nach welche Quelle ein bestimmter Umstand so ist.
Direkte Angriffe und natürlich auch Beleidigungen haben in Blogs ebenfalls nichts zu suchen.
Zur Vermeidung von juristischen Problemen hilft vielfach eine gründliche Recherche vor dem Verfassen eines Blogposts. Ebenfalls wird dadurch vermieden sich lächerlich zu machen durch Aussagen die so nicht stimmen.
Ergänzend zum Text können auch Schlagworte angegeben werden. Dies können sowohl besonders wichtige Worte aus dem Text sein, als auch Worte die unmittelbar mit dem Text im Zusammenhang stehen. Die verwendeten Begriffe helfen dabei in Suchmaschinen weiter oben zu erscheinen.
Ebenfalls im Zusammenhang mit Suchmaschinen ist es sinnvoll Verlinkungen von anderen Seiten und sogenannte Trackbacks zu nutzen. Trackbacks können zum Beispiel entstehen, wenn in ein anderes Blog verlinkt wird. Auch Zeitungen bieten teilweise Trackbacks an. Diese werden in das entsprechende Feld im Blog eingetragen führen bei entsprechender Verlinkung im Beitragstext meist zu einem Link auf der Seite der Zeitung.
Links auf das eigene Blog können leicht erzeugt werden. So kann zum Beispiel in einigen Blogs ein Link mit angegeben werden, der auf das eigene Blog verweist, allerdings darf die Angabe des Links nicht zum Selbstzweck werden, sondern es muss schon ein sinnvoller Beitrag sein. Wenn man zum Beispiel eh recherchiert und stößt auf ein Blog zum Thema, so kann man sich dieses merken bzw. zu den Favoriten hinzufügen. Dadurch ist es möglich sobald der eigene Beitrag online steht auch eine Anmerkung in dem anderen zu hinterlassen mit Verlinkung auf den eigenen Beitrag.
Wer so etwas allerdings übertreibt oder Links nur zur Werbung einsetzt wird schnell von Google für sogenannten SEO-Spam abgestraft. Ein Thema was u.U. auch das eigene Blog betreffen wird. Am Anfang weniger aber irgendwann kommen die ersten Spamkommentare. Einige sind leicht an der falschen Sprache zu erkennen. Andere Kommentare erscheinen fast echte Kommentare zu sein enthalten aber Links auf suspekte Seiten. Hier hilft es skeptisch zu bleiben. Die Kommentarfunktion abzuschalten ist allerdings keine Lösung, so fehlt einem auch die Möglichkeit zu Interaktion.
Bilder verwende ich wegen bekannter Abmahnungen keine von externen Stellen, sondern nur eigene oder solche, wo ich genau weiß, dass ich diese verwenden darf. Wer dennoch Bilder verwenden möchte kann auch zu Bildern unter Creative Commons (CC) Lizenz greifen. Allerdings heißt es hier genau darauf zu achten, wie die Bedingungen aussehen. Bei einer CC-Lizenz haben die Kürzel hinter dem CC eine bestimmte Bedeutung, was bei einer Verwendung zu beachten ist. Die Details zu den einzelnen Punkten sind sowohl bei Wikipedia, wie auch auf der Internetseite von Creative Commons zu finden. Eine Kurzbeschreibung findet sich auch im Abschnitt zum Impressum am Ende dieses Unterkapitels. Die verwendete Lizenz sollte immer mit dem Bild zusammen angegeben werden. Allein aus Höfflichkeit empfiehlt sich eine Verlinkung auf die Quelle.
Ich kann hier natürlich nicht alle rechtlichen Fallstricke aufzählen, die beim Bloggen drohen können, aber ich versucht die meiner Ansicht nach wichtigsten zu erwähnen. Abschließend kommt deswegen nun das Impressum.
Das Impressum:
An erster Stelle braucht ein Blog ein Impressum. Solange es offen im Internet steht greifen hier verschiedene Gesetze, wie z.B. das Telemediengesetz und der Rundfunkstaatsvertrag. Diese Gesetze fordern im Prinzip, dass eine Adresse, sowie eine Telefonnummer und eine Email im Impressum stehen müssen. Ansonsten droht u.U. eine Abmahnung, natürlich ist das Risiko für Gewerbetreibende deutlich höher. Als Blogger macht man sich aber auch nicht nur Freunde.
Eine Möglichkeit die eigenen Daten zu schützen und gleichzeitig den Anforderungen an ein Impressum gerecht zu werden ist dieses zu Codieren. Dies geschieht ganz einfach indem zum Beispiel jeder Buchstabe der Adresse und des Namens um ein oder mehrere Zeichen im Alphabet verschoben werden. Auch Zahlen lassen sich am Zahlenrad um eine bestimmte Anzahl verschieben. Die Suchroboter von Spammern und Adressehändlern können zumindest derzeit nicht viel mit derartigen Angaben anfangen aber für Menschen ist die Adresse mit wenig Aufwand zugänglich. Dazu muss natürlich die Art und Weise der Codierung mit ins Impressum geschrieben werden.
Ergänzend habe ich noch ins Impressum geschrieben, dass ich keinen Spam bzw. Werbung möchte. Dadurch bin ich hoffentlich zumindest rechtlich abgesichert. Da es für diese Form der Codierung eines Impressums bisher keine Rechtsprechung zu geben scheint ist dies leider nicht ganz klar.
Was bei einem Impressum nicht geht ist die Adresse als Bilddatei, durch Javascript oder als Flash zu schützen, denn das Impressum muss m.W. barrierefrei und unmittelbar zugänglich sein. Das heiß auch ein Verstecken ist nicht angeraten.
Des Weiteren ist es sinnvoll im Impressum noch die üblichen Regeln einzufügen. Zum Beispiel keine Haftung für Links und ähnliches. Hier hilft es sich an anderen Impressen zu orientieren. Sinnvoll ist auch eine Lizenz anzugeben. Ich habe bei mir zum Beispiel die Creative Commons (CC BY-NC-ND) Lizenz gewählt, welche unproblematisches zitieren meiner Beiträge erlaubt, allerdings teilweise gewisse Bedingungen stellt. Zum Beispiel Namensnennung (BY), Untersagung der kommerziellen Nutzung (NC) und keine weitere Bearbeitung (ND).