Mit einer Unterschriftensammlung können Menschen ihre Einstellung zu einem bestimmten Umstand ausdrücken. Dabei ist ablehnendes Verhalten gegenüber einem Umstand meist erfolgreicher. Dies gilt besonders bei kontroversen Themen.
Die Unterschriftensammlung kann sowohl im Rahmen einer Petition, wie auch eines Begehrens erfolgen. Die Anforderungen an die Unterschriftensammlung im Rahmen eines Begehrens werden in Kapitel 6.1 erläutert.
Die Unterschriftenliste setzt sich zusammen aus der Thematik, welche am besten oben auf dem Blatt vermerkt wurde. Ist die Thematik umfangreicher, kann auch die Rückseite genutzt werden. Dies macht allerdings das Anfertigen von Kopien aufwendiger und teurer. Die Unterschrift separat zur Thematik wird gemeinhin eher suspekt erscheinen und möglicherweise gar nicht anerkannt, weil die Person ja auch für etwas ganz anderes Unterschrieben haben könnte.
Die Zuordnung einer Person zur Unterschrift auf der Unterschriftenliste sollte eindeutig sein. Das heißt im Normalfall ist die Angabe von Name, Anschrift, Geburtsdatum und Unterschrift sinnvoll. Der Platz sollte für die einzelnen Felder nicht zu klein gewählt werden. Meist empfiehlt sich die Anlage der Liste im Querformat DIN A4.
Was bei der Unterschriftenliste ebenfalls nicht zu vernachlässigen ist, ist der Datenschutz. Viele Menschen zögern persönliche Angaben zu machen, weil ihnen klar ist, wie wertvoll die persönlichen Daten sind. Diesem Umstand kann durch Befüllung der Liste von unten nach oben und anschließender Abdeckung Rechnung getragen werden.
Bei Petitionen gibt es teilweise Anforderungen, dass die Unterschriften innerhalb eines bestimmten Zeitraums eingereicht werden müssen. Über die konkreten Regeln muss man sich in jedem Einzelfall informieren.
Es gibt neben dem klassischen Sammeln auf Unterschriftenlisten auch Online organisierte Sammlungen von „Unterschriften“ zu bestimmten Themen. Beispiele wären hier Attac oder Campact. Diese Namenslisten werden dann später offiziell überreicht, um einen Umschwung bei einem bestimmten Thema zu erreichen.
Infostände (Kapitel 3.9) eignen sich nicht nur zur Informationsverbreitung, sondern können auch zum Sammeln von Unterschriften verwendet werden.