Auf europäischer Ebene gibt es die Möglichkeit sich mit einem EU-Bürgerbegehren an die europäische Kommission zu wenden. Das EU-Bürgerbegehren wird teilweise auch Europäische Bürgerinitiative (EBI) genannt.
Für eine EBI muss eine ausreichende Anzahl von Mitstreitern in mehreren Ländern gefunden werden. Dies könnte häufig an sprachlichen Barrieren scheitern. Andererseits wird die EBI sicherlich der europäische Gedanke gefördert.
Eine Abstimmung kann mit einer EBI nicht initiiert werden, sondern nur, dass sich die europäische Kommission mit einem bestimmten Thema befasst. Dieses Thema muss sich in deren Zuständigkeitsbereich befinden. Bei einer Ablehnung müssen allerdings Gründe angegeben werden warum der Initiative nicht gefolgt wird.
Nach derzeitigem Stand bedarf es insgesamt mindestens 1 Millionen Wahlberechtigten der EU aus mindestens sieben Mitgliedsstaaten, die mit entsprechender Mindestbeteiligung in jedem einzelnen Staat ihre Unterschrift leisten. Für einen Bürger auf den ersten Blick eine enorme Hürde. Allerdings ist davon auszugehen, dass sich dies relativieren wird. Über kurz oder lang werden sich EU-weite Unterstützer zu einem Bündnis zusammenschließen und entsprechenden Initiativen helfen.