Eine Wählergruppe bezeichnet einen Zusammenschluss von Bürgern. Diese tritt bei Wahlen an, ohne den Status einer Partei zu haben. Es kann sich hierbei allerdings trotzdem um einen Verein handeln (Parteien sind Vereine mit Sonderstatus).
Wählergruppen treten häufig auf kommunaler Ebene auf und dürfen nur bei Bundestagswahlen nicht antreten, was die Möglichkeit zur Mitbestimmung und Gestaltung auf Bundesebene einschränkt.