Aufregung, Vorstands-Rücktritte und -Nachtritte rund um die Landeslisten-Aufstellung der NRW-Piraten. Was ist dran an den Systemmedien–Meldungen, die Piratenliste zur Bundestagswahl wäre „ungültig“? Nicht viel.
In einem Artikel im Kölner Stadtanzeiger hat Prof. Dr. Morlok von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf eine Stellungnahme zur Listenaufstellung in Meinerzhagen abgegeben. Allerdings läßt der Zeitungsbericht, auch nach 2 Tagen im Netz, immer noch zu wünschen übrig:
Er führt, insbesondere nach einem Blog-Post „Kölner Stadtanzeiger erfindet Interview“ von Piratenkandidat Markus Kompa zu einiger Verwirrung.
Im Nachgang sprach Piratenpodcaster Bernd vorgestern mit Prof. Morlok. Hier ein Transkript von der Audioaufzeichnung im Krähennest (Link zur Übersicht und mp3-Audiodatei), dem NRW-Piraten-Podcast.
Bernd-Pirat: Herr Professor Morlok, können Sie uns kurz ein paar Worte dazu sagen, wie es zu dieser Verwirrung heute morgen (3.4.) gekommen ist?
Morlok: Also Fakt ist folgendes: ich hab auch einen Mitarbeiter mit der Sache beschäftigt, musste dann abends zu einem externen Termin, und der Journalist vom Kölner Stadtanzeiger hat nur den Mitarbeiter erwischt. Und der hat ihm seine Einschätzung gegeben und der Kölner Stadtanzeiger wollte dann den Mitarbeiter zitieren. Aber er wollte nicht in der Presse stehen. Und dann hat er aber gemeint, was er sagt, sei glasklar. Und deswegen sind sie eben zu dem Ergebnis gekommen: schieben wir es dem Morlok in den Mund. Und auf der anderen Seite ist es kein böses Fehlverhalten vom Kölner Stadtanzeigers. Das war nicht ganz richtig, aber war jetzt auch nicht ganz so schlimm.
(1:30)
Bernd-Pirat: Ja, danke für diese aufklärenden Worte. Aber bedeuten Ihre Ausführungen im Kölner Stadtanzeiger diesen Morgen (3.4.) nun, dass wir Piraten Nordrhein-Westfalen unsere Aufstellungsversammlung nun wiederholen müssen?
Morlok: Da habe ich mit Herrn Kompa mittlerweile mich auch schon verständigt. Da sehe ich das so, dass die Aufstellung der Beschlüsse, der Aufstellungsbeschluss, ist anfechtbar. Der ist nicht nichtig, aber anfechtbar. Jetzt braucht man natürlich jemand, der es anficht.
Und es geht jetzt die zwei Möglichkeiten. Das eine ist: es hat jemand auf dem Landesparteitag angefochten. Das ist wohl nicht der Fall.
Wenn das nicht der Fall ist, könnte man eventuell vertreten, dass er dann nicht verwirkt. Und ich hab grad eine Mail von Herrn Kompa bekommen, der hat eine Anfechtungsfrist ausgegraben – die aber wohl versäumt wurde. Und insofern scheint wohl die Kuh vom Eis zu sein.
Bernd-Pirat: Das bedeutet also: wir müssen die Aufstellungsversammlung nicht wiederholen. Oder verstehe ich das falsch?
(2:31)
Morlok: Nein, da ist jetzt die Frage ob die Satzung so eine Anfechtungsfrist vorsieht. Das hab ich jetzt nicht nachgeprüft, das hat grad nun der Herr Kompa geschrieben. Aber das können Sie ja unschwer selber finden oder mit ihm klären. Aber dann scheint das Problem ja gelöst zu sein.
(Stellungnahme beendet mit Dank an Prof. Morlok)
Transcript: stm & Drachendiktat