Kompass – Zeitung für Piraten

Petitionen an den Bundestag

Hilfe für Behinderte – Keine Diskriminierung von behinderten Männern im SGB IX

Grundsatzfragen zum Beitrags- und Versicherungsrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung – Befreiung der Studenten von der Rentenversicherungspflicht

Gesetzliche Rentenversicherung – ZRBG – Rückwirkende Auszahlung von Ghetto-Renten

Unlauterer Wettbewerb – Verbot der Haustürwerbung

Unlauterer Wettbewerb – Verbot von telefonischen Gewinnspielen mit kostenpflichtigen Rufnummern vom 25.03.2013
Anmerkung zur Petition: Wenn man sich mal die Definition von Glücksspiel vor Augen führt:

Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist. Auch Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele.

(aus dem GlüStV)

Bei der Teilnahme an diesen angeblichen Gewinnspielen wird durch den Anruf ein Beitrag entrichtet. Es wird also für die Teilnahme ein Entgelt verlangt. Zudem hängt es maßgeblich vom Zufall ab, ob man durchgestellt wird. Somit sind „Telefongewinnspiele“ defacto ein Glücksspiel und müssten demnach auch den entsprechenden Regelungen unterliegen. Die Fragen sind meist derart einfach, dass dafür kein großes können notwendig ist.