Kompass – Zeitung für Piraten

Piratenpartei / Mitmachen / Spenden

Liebe Freunde der Piratenpartei, liebe Piraten,

unsere Partei stützt sich zur Verrichtung ihrer Aufgaben nicht nur auf Mitgliedsbeiträge und Engagement ihrer Mitglieder, sondern auch auf regelmäßige Spenden.

Der Bundesverband übernimmt dabei für die gesamte Partei eine Vielzahl an Aufgaben: Angefangen von der Ausrichtung der Bundesparteitage, dem Unterhalt der Bundesgeschäftsstelle, bis hin zum Betrieb parteiweit oft genutzter Internet-Dienste. Die Piratenpartei Deutschland wirbt daher aktiv um Spenden, um die Arbeit aller Piraten weiter bestmöglich unterstützen zu können.

Jede Spende kommt uns dabei derzeit doppelt zugute, denn im Rahmen der Parteienfinanzierung gewährt uns der Staat für jeden eingeworbenen Spenden-Euro einen weiteren Euro an Mitteln. Das Finanzamt widerum erstattet in der Regel von jedem Euro fünfzig Cent zum Jahresende zurück. Genauere Details haben wir in einem Steuer-Tipp weiter unten zusammengefasst.

In der Politik mitmachen und mitreden braucht eure Mithilfe. Wir freuen uns über jeden Beitrag!

Euer Bundesvorstand

Online Spenden

Um Online zu spenden, verwendet unser eigens eingerichtete Spendenportal. Hier findest du auch Möglichkeiten, Daueraufträge einzurichten.

Zum Spenden-Portal: spenden.piratenpartei.de

 

Per Überweisung spenden

Empfänger Piratenpartei Deutschland
Kontonummer 7006027900
Bankleitzahl 43060967
Bank GLS Gemeinschaftsbank
IBAN DE36430609677006027900
BIC GENODEM1GLS
Verwendungszweck Spende von Name, Vorname, Anschrift (ggf. mit Zusatz “Stichwort” und einem konkreten Verwendungszweck)

Bei Angabe von Name und Anschrift im Feld Verwendungszweck übersenden wir ab einem Betrag von 200 Euro oder auf Wunsch eine formelle Zuwendungsbestätigung beziehungsweise eine Spendenbescheinigung zur Einreichung beim Finanzamt. Unterhalb dieses Betrages reicht dem Finanzamt der Einzahlungs- oder Überweisungs- oder Abbuchungsbeleg der eigenen Bank.

Steuer-Tipp

Bis zu einer Höhe von 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) pro Jahr können Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien als Steuerermäßigung nach § 34g EStG geltend gemacht werden. Diese Steuerermäßigungen wirken sich zu fünfzig Prozent direkt steuermindernd aus. Das bedeutet, für jeden Euro Spende erhält man fünfzig Cent Steuerminderung. Hat man in einem Jahr mehr als 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) an Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien bezahlt, kann man darüber hinaus gehende Spenden bis zu weiteren 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) als Sonderausgaben nach § 10b EStG geltend machen. Sonderausgaben werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Wie viel man hier konkret spart, hängt vom eigenen Steuersatz ab. (Stand: 11/2011)

Wenn einmal etwas unklar sein sollte…

Unsere Geschäftsstelle steht per E-Mail, Telefon oder Fax zur Verfügung. Alle Wege zu uns sind im Impressum aufgeführt.

 

Anmerkung des KOMPASS:

Du kannst natürlich auch sachbezogen an Deinen Kreisverband spenden, wenn der sein Wahlkampfbudget bereits verbraucht hat.

Es gibt viele Möglichkeiten der Unterstützung.

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