Die Vorratsdatenspeicherung gemäß EU-Richtlinie ist grundrechtswidrig. Das hat heute früh der europäische Gerichtshof entschieden. Mit der bis zu 24 Monate langen Aufzeichnung von Telekommunikations-Verbindungsdaten würde laut Gericht ein „besonders schwerwiegender“ Eingriff in die Grundrechte erfolgen.
Jedoch schließt das Gericht für die Zukunft nicht aus, dass eine weniger schwerwiegende Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie auf der Europa-Ebene grundrechtsschonend möglich ist. Kein Totalverbot also. Aber die Hürden sind hoch.
Es ist durch das Urteil nicht verboten, dass Deutschland jetzt ein Vorratsdaten-Gesetz herausbringt. Innenminister de Maizière liebäugelt schon mit einer drei- bis sechsmonatigen VDS. Die Frage ist nur, ob sich das politisch durchsetzen lässt. Wie immer hängt viel davon ab, ob das Protest auf der Straße erregt, und Thema im alltäglichen Gespräch wird.
Patrick Breyer, Piraten-Sprecher für Datenschutz:
„In Deutschland dürfen wir nicht zulassen, dass die Bundesregierung die illegale Richtlinie in Deutschland nun dennoch umsetzt, wie es Bundesinnenminister de Maizière starrsinnig fordert.
Bundesjustizminister Maas muss jetzt seine Zusage einlösen, in der Koalition werde man ›über die Vorratsdatenspeicherung ganz neu reden‹. SPD und Union müssen den klaren Willen der deutschen Bürgerinnen und Bürger endlich akzeptieren. Unsere Freiheit darf nicht auf dem Altar des Koalitionsvertrages, eines unmäßigen Sicherheitswahns oder ›parlamentarischer Zwänge‹ geopfert werden!“
Die Piratenpartei ruft dazu auf, am Samstag, dem 12. April, in Köln gegen die weiter drohende Vorratsdatenspeicherung und gegen Massenüberwachung zu demonstrieren.