Arbeitslosengeld II – Anhebung der Hinzuverdienstgrenze (ab 100 €) für Kinder
Tarifvertragsrecht – Tarifeinheit
Kommentar:
An der Petition ist nichts undemokratisches, da teilweise unter dem Streik einer Minderheit ein Mehrheit leiden muss, ohne sich dagegen wehren zu können.
Ich kann diese Petition nur zustimmen. Streiks sollen vordringlich die Arbeitgeber treffen und nicht unbeteiligte Dritte. Das insbesondere Streikende bei Verkehrsunternehmen die Fahrgäste für die Bezahlung der Gehälter bestrafen ist inakzeptabel. Streikrecht mag möglicherweise ein Grundrecht sein, allerdings ist dieses nicht einseitig von den anderen Grundrechten zu betrachten.
Gerade bei Verkehrsunternehmen gibt es für die Nutzer häufig keine oder kaum Ausweichmöglichkeiten. Nirgendwo haben Streiks derart massiv schädigende Wirkung für so viele Unbeteiligte.
Aus meiner Sicht ist die Initiative der Bundesregierung richtig. Ansonsten streiken Montags die Busse, Dienstag die Bahnen und Mittwochs die Flieger und die Nutzer steigen ums auf Auto und es kommt zu Kündigungen und mehr Staus./blockquote>