Ich berichtete: Noch 48 Stunden, bis ACTA uns entrechtet und der Copyright-Lobby ungeahnte Macht zu Netz-Zensur, Zollkontrolle und Strafverfolgung beschert.
Nun zwitschert mir ein Vögelchen aus den Reihen der CDU, dass die EU-Verhandlungsdelegation dem ACTA-Pakt am Samstag in Japan möglicherweise nicht zustimmen wird.
Also kein ACTA in der EU? Stand ist: Im EU-Parlament gab es im November 2010 eine Mehrheit zum Entschließungsantrag ACTA seitens Konservativer und Teilen der Liberalen: 331 Abgeordnete waren dafür, 294 dagegen.
Ich bleibe skeptisch und gespannt. Nur eins ist klar: Wenn ACTA kommt, wird ein epischer Sturm losbrechen und die PIRATEN weiter stärken.
Was auch immer am Samstag passiert, rechtsverbindlich wird ACTA allein durch die Unterzeichnung nicht. Die Unterzeichnung ist nur der erste Schritt. Wenn die EU-Kommission am Samstag nicht unterzeichnet, dann verzögert sich auch alles Weitere.
Nach der Unterzeichnung (ob diese nun am Samstag oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt ist egal) muss der Vertrag dem Ministerrat und dem Parlament zur Ratifizierung vorgelegt werden. Beide müssen zustimmen. Sagt nur eines dieser Gremien nein, dann ist das Ding gescheitert. Im Ministerrat wird die Justizministerin SLHH verantwortlich sein. Wenn EP und Rat zugestimmt haben, ist das Ding geltendes EU-Recht. Völkerrechtlich bindend wird es dann durch Hinterlegung derRatifizierungsurkunde.
Wie üblich gilt EU-Recht nicht unmittelbar, sondern muss durch den Bundestag in nationales Recht umgesetzt werden. Hierzu ist die BRD laut EU-Verträgen verpflichtet. Weigert sich der Bundestag, zuzustimmen, dann kann die EU-Kommission ein Zwangsgeld festsetzen.
Wer die Zeitpläne kennt, weiß, dass selbst bei einer Unterzeichnung am Samstag ein Gesetz zur Umsetzung nicht vor 2013 im Bundestag zu erwarten ist. Da würde es doch winderbar in unseren Bundestagswahlkampf passen 😉
ist mir schon klar,
aber ohne Unterzeichnung in Japan keine Ratifizierung in Deutschland 🙂