Zu der Diskussion um eine mögliche Einstellung des Strafverfahrens gegen Formel 1-Chef Ecclestone gegen Zahlung von 100 Millionen Dollar erklärt Patrick Breyer, Abgeordneter und Rechtsexperte der Piraten im Landtag Schleswig-Holstein:
»Eine generelle Neuregelung von Geldauflagen der Justiz ist längst überfällig. Immer wieder gefährden einzelne Auflagen das öffentliche Vertrauen in unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften. Zuletzt wurde aus der bayerischen Justiz bekannt, dass ein Richter einem Reitverein Geld zugewiesen hatte, dessen Geschäftsführerin die Tochter des Richters war.
Die Begünstigung von Einrichtungen, in denen der zuständige Richter oder Staatsanwalt oder deren Angehörige Mitglied sind, eine Funktion wahrnehmen oder Vorteile wie etwa Vortragshonorare empfangen, muss gesetzlich endlich eindeutig ausgeschlossen werden. Dass die Auswahl der begünstigten Organisation bisher keinerlei Begründung bedarf, ist eine empfindliche Gesetzeslücke. Sinnvoll wären überhaupt Sammelfonds, die eine gleichmäßigere Verteilung als Einzelzuweisungen ermöglichten.
Auch die Vorkehrungen zum Ausschluss unseriöser Empfängerorganisationen reichen nicht aus. Zuwendungen der Justiz sollten nur an registrierte Organisationen zugelassen werden, die einen Rechenschaftsbericht über die Mittelverwendung veröffentlichen, den Rechnungshof ihre Bücher prüfen lassen und keine Provisionen für ›Bußgeldmarketing‹ oder -vermittlung zahlen. Die Öffentlichkeit muss transparent in einem jährlichen Zuwendungsbericht über die Verteilung von Geldauflagen informiert werden.
Obwohl Richter und Staatsanwälte jährlich hohe Millionenbeträge an justiznahe Einrichtungen, Kindergärten, Schulen oder Sportvereine zuweisen, ist der Reformstau immens. Nach dem Fall Ecclestone muss Bundesjustizminister Maas seine Reformblockade endlich aufgeben. Für uns Piraten müssen Transparenz und Korruptionsprävention im Mittelpunkt der überfälligen Reform des Systems justizieller Geldauflagen stehen.«
Hintergrund: Der niedersächsische Landesrechnungshof hat bereits 2009 festgestellt, dass die Gerichte durch professionelles »Bußgeldmarketing« mitunter »massiven Einflüssen ausgesetzt« seien und die »Sensibilität in Fragen der Korruptionsprävention und die Transparenz bei entsprechenden Entscheidungen verbessert« werden müsse.