Kompass – Zeitung für Piraten

BGH entscheidet über Surfprotokollierung: Bund darf sich nicht wie die NSA aufführen

Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet morgen über die Klage des Piraten Patrick Breyer gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Protokollierung des Surfverhaltens auf Informationsportalen des Bundes.

Patrick Breyer MdL SCHLESWIG HOLSTEIN - 001PaB3 -FOTO CC-BY SA - BLOG
Patrick Breyer MdL SCHLESWIG HOLSTEIN – 001PaB3 -FOTO CC-BY SA – BLOG

Konkret verklagt Patrick Breyer, Themenbeauftragter der Piratenpartei für Datenschutz und Abgeordneter der PIRATEN im Landtag Schleswig-Holstein, den Bund auf Unterlassung, seine Nutzung bestimmter öffentlicher Internetportale wie z.B. bmi.bund.de oder bundestag.de nicht-anonymisiert nachzuverfolgen. Hierbei wird jeder Klick und jede Eingabe auf diesen Internetportalen identifizierbar auf Vorrat gespeichert. Der Bundesgerichtshof erwägt ausweislich der mündlichen Verhandlung, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) darüber entscheiden zu lassen, ob die von Internetnutzern zum Surfen im Internet verwendete IP-Adresse dem Datenschutz unterliegt und somit vor unbegrenzter Speicherung und Weitergabe geschützt ist.

»Der Bund macht nichts anderes als die NSA, wenn er unsere Nutzung seiner Informationsportale mittels Speicherung der sogenannten Metadaten personenbezogen, anlasslos und flächendeckend aufzeichnet. Oder, um es mit Edward Snowden zu sagen: Ich möchte nicht in einer Welt leben, in der alles, was ich im Netz sage, alles, was ich tue, aufgezeichnet wird«, erklärt Patrick Breyer zum Hintergrund seiner Klage.

Insbesondere die Freiheit, uns zu informieren und Menschen in Not zu beraten, aber auch Recherchen und Informationsbeschaffung für Whistleblowing, sieht Breyer ebenso gefährdet wie politischen Aktivismus und offene Gespräche über Religion und Gesundheit.

»In all diesen Bereichen braucht unsere Gesellschaft Anonymität. Wenn wir uns schon wegen des Lesens offizieller Internetseiten verdächtig machen können, bedeutet dies das Ende der Grundrechte auf Informationsfreiheit und Meinungsfreiheit im Netz. Mit meiner Klage fordere ich das Recht der Generation Internet ein, sich im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie dies aus Zeitung, Radio oder Büchern möglich ist«, so Breyer weiter.

Breyer sieht zudem einen direkten Zusammenhang zu Fragen der IT-Sicherheit und kritisiert in diesem Zuge erneut das vom Bundesinnenministerium geplante IT-Sicherheitsgesetz:

»Unsichere IT-Systeme durch Internet-Stalking schützen zu wollen ist ungefähr so sinnvoll, wie eine offene Lagerhallentür lediglich mit einer Überwachungskamera zu schützen. Wir brauchen sichere IT-Systeme, keinen Generalverdacht gegen Deutschlands 50 Millionen Internetnutzer. Dass Bundesinnenminister de Maiziere mit dem neuen IT-Sicherheitsgesetz jetzt sogar das geltende Datenschutzrecht manipulieren will, um in eigener Sache einen Rechtsstreit zu seinen Gunsten zu entscheiden, ist ein Machtmissbrauch übelster Art. Ich appelliere an Bundesjustizminister Maas und Bundeswirtschaftsminister Gabriel, diesen Generalangriff des Innenministers auf den Internetdatenschutz sofort zu stoppen!«

Die Piratenpartei würde eine Vorlage der Klage beim Europäischen Gerichtshof begrüßen, da dies die Möglichkeit für eine europaweite Klärung bietet. Damit würden letztlich auch große Internetkonzerne wie Google, Facebook, Amazon und Twitter in der personenbeziehbaren Mitprotokollierung von Nutzerdaten eingeschränkt.

 

Quellen:

[1] BGH Terminhinweis: http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Presse/Terminhinweise/terminhinweise_node.html

 

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