„Geistiges Eigentum“
Ist Gartengestaltung eigentlich auch „geistiges Eigentum“? Ich meine wenn man davon ausgeht, dass der Gärtner eine kreative Leistung vollbracht hat und weiterhin davon ausgeht, dass dies dadurch „geistiges Eigentum“ wäre, dann ergibt sich logischer Weise,
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