Jederbeteiligung Kp. 8.3 Anhörungsverfahren
Die Anhörung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren bei dem die Betroffenen eines Verwaltungsaktes gehört werden müssen. Dies ist zum Beispiel die Möglichkeit von Betroffenen sich im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu äußern und ggf. Einwände vorzubringen.
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