Jederbeteiligung Kp. 6.1 Einwohnerantrag
Eine Ausnahme, dass nur Wahlberechtigte unterzeichnen dürfen stellt der Einwohnerantrag dar. In vielen Bundesländern darf dieser Antrag auf kommunaler Ebene von allen Einwohnern ab einen bestimmten Alter mitgezeichnet werden. Ausnahmen stellen hier Bayern und Baden-Württemberg
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