Jederbeteiligung Kp. 6.2 Kommunalebene
Beim Bürgerbegehren wird ebenfalls eine Unterschriftenliste eingereicht. Diese Liste umfasst einen größeren Anteil Anzahl an wahlberechtigten Personen, welche Unterschreiben müssen. Die Hürde ist also höher, als bei einem Einwohnerantrag, dafür ist Wirkung aber auch größer.
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