Volksbefragungen in Bayern: Schwere Schlappe für Seehofer vor Verfassungsgerichtshof – WELT
Bürgerbefragungen, die nur von Regierung oder Parlamentsmehrheit initiiert werden können, sind verfassungswidrig. Auch Opposition und/oder Minderheiten müssen eine Befragung anstoßen können. Das entschied soeben der bayrische Verfassungsgerichtshof. Welt.de nennt das eine schwere Schlappe für Ministerpräsident
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