Privatzensur dank Leistungsschutz
Leistungsschutz für die „Presse“ macht es möglich: freihändig kann der Presseunternehmer die Rechteverletzer verfolgen oder auch nicht. Seine Entscheidung. Es steht dem Urheber allein zu, wie sein Werk verbreitet wird. Das hat böse Folgen, wenn
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