Kompass – Zeitung für Piraten

Jederbeteiligung Kp. 5.2 Einzelpetition

Jeder kann sich mit einer persönlichen oder auch einer allgemeinen Petition an die zuständige Stelle wenden. In einigen Fällen kann und wird geholfen. Besonders, wenn es hier um ein Thema mit persönlicher Betroffenheit geht und keine großen kontroversen zu erwarten sind. Schwieriger ist mit einer Einzelpetition etwas bei kontroversen Themen zu erreichen.

Die Themen sind hier nur durch die Zuständigkeit begrenzt. Allerdings macht es wenig Sinn eine Thematik, die sehr viele Personen betrifft, als Einzelpetition einzureichen. Hier wäre es besser diese Petition zusammen mit anderen einzureichen oder als öffentliche Petition (z.B. Onlinepetition), welche von anderen Unterstützt werden kann.

Wichtig ist auf jeden Fall eine klare und fundierte Aussage und Begründung, warum eine Änderung an dieser Stelle notwendig erscheint.

Je nach Petitionsordnung kann die Petition auch abgelehnt werden. Hier heißt es die Begründung sorgfältig zu studieren, denn nicht immer sind diese Begründungen gut oder wirklich ausreichend. Teilweise tragen Begründungen deutliche Züge einer bestimmten politischen Einstellung. Bei einer schlechten Begründung heißt es zügig diese entsprechend zu kommentieren und mitzuteilen, warum man nicht zufrieden ist. Dies muss natürlich entsprechen fundiert erfolgen und auch Argumente für die eigene Sicht der Dinge aufführen.

Gerne wird auf Paragraphen verwiesen, die als Begründung herhalten sollen, wobei dies auch nur eingeschränkt zutrifft. Hier heißt es die Paragraphen gründlich zu lesen. Es kann zum Beispiel durchaus sein, dass nur der vorteilhafte Teil eines Paragraphen erwähnt wird, der ebenfalls relevante Teil aber einfach weggelassen wird.