Der Europäische Gerichtshof entscheidet bald über die Zulässigkeit nationaler Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung. Dazu Patrick Breyer, Datenschutzaktivist und Themenbeauftragter der Piratenpartei für Datenschutz:
„Das Recht auf Privatsphäre dient dem Schutz der Machtlosen vor Missbrauch und Misshandlung durch Mächtige. Eine freie und demokratische Gesellschaft ist ohne private und unbeobachtete Freiräume undenkbar. Mit Vorratsdatenspeicherung gibt es aber keine vertrauliche und spurenlose digitale Kommunikation mehr. Verdachtslos und massenhaft die Kontakte und Bewegungen von 500 Millionen Menschen in Europa zu speichern, war die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende Überwachungsmaßnahme in der Geschichte der EU. Doch die Nichtigerklärung der EU-Richtlinie bleibt wertlos, solange ihre einzelstaatlichen Geschwister in Kraft bleiben.“