Kompass – Zeitung für Piraten

Creative-Commons-Lizenzen sind nicht ohne

Creative Commons sind urheberrechtliche Lizenzen, mit der einfach und unkompliziert Werke genutzt werden können. So der here Gedanke.

CCs wurden speziell für die Veröffentlichung von Informationen im Internet entwickelt, sind aber auch für Print- und andere Medien geeignet. Denn das normale Urheberrecht ist mühsam und teuer, was die Rechteklärung für die typisch “kleine” Internetnutzung angeht. Und CC kostet nix.

Seit acht Jahren gibt es CC, und immer mehr CC-Werke und Werknutzer finden sich im Netz.

  • Youtube unterstützt eine Creative Commons-Lizenz für Videouploads
  • die Bundestags-Enquete empfiehlt nun die CC-Lizensierung öffentlich geförderter Werke
  • Bildersuchmaschinen von Flickr, Google und Wikimedia helfen, CC-lizensierte Werke zu finden.

Nutzer von CC-Werken sollten bedenken, dass es erhebliche Nachteile und Probleme geben kann. Prägnant sagt es der Wikipedia-Artikel “Deutsches Urheberrecht”:

“Es muss beachtet werden, dass es sich bei Rechtsgeschäften über Schutzrechte um sog. „gewagte Geschäfte“ handelt: Den Vertragsparteien muss bekannt sein, dass bei ungeprüften Rechten die Schutzrechte unexistent und bei geprüften Schutzrechten vernichtbar sein können.”

Für CC-Nutzungen sind diese Wagnisse unter anderem:

  • Es ist nicht garantiert, das CC-gelabelte Werke wirklich CC sind. Logisch, denn jeder und sein Hund kann ohne weitere Prüfung Bilder etc. hochladen und CC dazuschreiben. Die CC-Portale nehmen üblicherweise keine oder keine intensive Rechteklärung vor.
  • Im deutschen Urheberrecht gibt es keine Nutzung in gutem Glauben. Auch wenn das gutgläubige Nutzen vielleicht die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Folgen mildern mag, wenn es der Richter gut meint.
  • Neben dem Urheberrecht mag es noch andere Rechte geben, die relevant sind. CC-Lizenzen weisen darauf im Kleingedruckten hin.
  • Beispielsweise wenn Einzelpersonen auf Fotos abgebildet werden. Sind es keine Prominenten (ein Thema für sich) benötigt Nutzer die Freigabe der fotografierten Person. Am besten schriftlich. Pressefotografen haben entsprechende Formulare stets dabei. Bei Kindern dementsprechend die Freigabe der Erziehungsberechtigten, bei nicht geschäftsfähigen Personen (z.B. geistig Behinderte) die Freigabe der gesetzlichen Vertreter (z.B. Betreuer). Kunstwerke, Baukunstwerke, Datenbankwerke etc. pp. Dank der chancenreichen Rechtslage für eventuelle Kläger muss der Nutzer hier ganz sauber arbeiten.

Fazit: CC ist eine nützliche Arbeitserleichterung und Geldersparnis, aber nicht die Rundum-Sorglos-Lösung. Auch mit CC-Lizenzen bleibt die genaue Prüfung, Rechteklärung und Dokumentation die Aufgabe des Nutzers, um Abmahnung oder Prozess wirksam entgegenzutreten. Sinnvoll ist die schriftliche Freigabe vom Werkschöpfer. Also Autor, Fotograf und ggf. Abgebildeter. 100%-Sicherheit gibt es nur, wenn man alle genutzten Werke selbst erstellt und keine nichtprominenten Einzelpersonen fotografiert.

Das Urheberrecht gehört geändert und nutzerfreundlicher gestaltet. Dies ist eine der Kernforderungen der Piraten.

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