Die allermeisten Zeitungsleser kommen nur bis Schlagzeile und Anreisser, die schönen Texte werden nur zu oft nicht gelesen.
Diese altbekannte Tatsache macht Verleger nervös, wenn Webseiten wie Google News Zeitungsinhalte ohne Bezahlung präsentieren. Der Leser ist bereits durchs googeln „satt“, fürchten sie. Daher betreiben deutsche Presseverlage weiterhin ihre Kampagne zur Einführung des pressespezifischen Leistungsschutzrechts.
In Belgien erwirkten die Verlage ein für sie günstiges Urteil. Unter Strafandrohung wurde Google dazu verdonnert, keine Snippets von Presseseiten mehr zu veröffentlichen. Kurzerhand nahm Google Belgien alle Zeitungsseiten aus seinem Index, auch der Websuche. Schon nach wenigen Tagen gaben die belgischen Verleger nach. Futurezone berichtet:
Der Kompromiss sieht vor, dass Google weiterhin die Inhalte der Zeitungen nutzen und aufbereiten darf. Google nimmt im Gegenzug die Webseiten der Zeitungen wieder in seinen Suchindex auf. Die Zeitungen können allerdings einzelne Inhalte, die Google nicht erfassen soll, auf ihren Webseiten explizit ausschließen. Ohne die Zustimmung hätte Google für jede weitere Urheberrechtsverletzung 25.000 US-Dollar Strafe bezahlen müssen.
Im Kompass 2011.2 gibts einen ausführlichen Hintergrundbericht, warum das Presse-Leistungsschutzrecht auch in Deutschland ökonomisch unsinnig und schädlich ist.