Europas Bürger werden nun noch stärker als bisher geistig enteignet. Wir berichteten über die Verlängerungspläne. Laut diesem „Zeit“-Bericht haben sich nun die Botschafter der EU-Länder geeinigt und dem konzertierten Lobby-Gedröhne nachgegeben.
Maßlose Ausweitung
Achtung: wer aktuell die nach 50 Jahren „freigewordene“ Musik nutzt, sollte das schleunigst einstellen: Abmahnung droht! Die für 12. September vorgesehene Verlängerung des Leistungsschutzes von bisher 50 Jahren (1961) auf nun 70 Jahre (1941) nach der ersten öffentlichen Aufführung soll, so der „Zeit“-Bericht, auch rückwirkend gelten! Weitere Verwirrung wegen unterschiedlicher Rechte bleibt bestehen.
Piraten fordern kürzere Fristen
Die Piratenpartei fordert ein neues Urheberrecht, das sich an den Bedürfnissen der Nutzer orientiert – und auch in endlicher Zeit ausläuft. Zur angemessenen Länge der Schutzdauer sagt das Parteiprogramm:
Ausgleich zwischen Ansprüchen der Urheber und der Öffentlichkeit
Wir erkennen die Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem Werk in vollem Umfang an. Die heutige Regelung der Verwertungsrechte wird einem fairen Ausgleich zwischen den berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Urheber und dem öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur jedoch nicht gerecht. Im Allgemeinen wird für die Schaffung eines Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen Schatz an Schöpfungen zurückgegriffen. Die Rückführung von Werken in den öffentlichen Raum ist daher nicht nur berechtigt, sondern im Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten von essentieller Wichtigkeit.
Es sind daher Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine faire Rückführung in den öffentlichen Raum ermöglichen. Dies schließt insbesondere eine drastische Verkürzung der Dauer von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke unter die im TRIPS-Abkommen vorgegebenen Fristen ein.
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