Kompass – Zeitung für Piraten

Auch Bundesministerien müssen Akteneinsicht gewähren – Urteil Bundesverwaltungsgericht

Hier eine Servicemeldung für alle Teilzeit-Freiheitskämpfer: nach einem gestern verkündeten Urteil müssen alle Bundesministerien gemäß Informationsfreiheitsgesetz jedem Bürger und Nichtbürger (“jedermann”) eine Akteneinsicht gewähren.

Ein Bundesministerium darf den Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen, im streitigen Verfahren waren es hausinterne Unterlagen zu einem Gesetzgebungsverfahren sowie Stellungnahmen gegenüber dem Petitionsausschuss, nicht mit der Begründung ablehnen, dass die Unterlagen die Regierungstätigkeit betreffen.

BVerwG 7 C 3.11 und 4.11 – Urteile vom 3. November 2011

Pressemeldung des Gerichtes