Kompass – Zeitung für Piraten

Unlustig: Loriot-Erben gegen Wikipedia

Ist ein Künstler tot, sind die Erben am Drücker. Sie haben dann grundsätzlich das Urheberrecht am Werk des Verstorbenen und zwar ewige 70 Jahre lang.

Nur zu oft engagieren die desinteressierten Erben eine spezialisierte Urheberrechtskanzlei mit dem Rechteschutz, inklusive Freifahrtschein zum Wegklagen. Und Juristen klagen nunmal gerne. Dank Internetanschluß finden diese dann neuerdings zahlreiche „Opfer“. Abmahnung, Einstweilige Verfügung, die Anwaltskasse klingelt!

Anwalt ante portas

Loriots Zeichnungen (+ 2011) werden erst im Jahre 2081 für die Allgemeinheit frei verfügbar. Pech für Wikimedia US, denn die fing sich jetzt eine Einstweilige Verfügung der Erben ein, wie heise.de berichtet. Grund: der deutsche Loriot-Artikel wurde mit einer Loriot-Briefmarke bebildert. Und da dies keine amtlichen Veröffentlichungen sind, gibts auch keine Ausnahme. Wikimedia US löschte dann.

Solche Fälle zeigen wieder einmal, das das deutsche Urheberrecht dringend ein Update braucht. Es kann nicht sein, dass für Miniabbildungen ein vollumfassender Schutz beansprucht wird.

  • Deshalb müssen die Schutzfristen dramatisch verkürzt werden (von 70 Jahre nach Werkschöpferableben auf maximal 20 Jahre nach Werkveröffentlichung).
  • Und es muss eine breit gefasste, sinnvolle „Fair Use“-Regelung endlich auch im deutschen Recht eingeführt werden, so wie es dies im US-Copyright schon seit Jahrzehnten gibt.
Über 9.000 böse Bilder: es gibt noch viel zu tun für die Loriots

 

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