Kompass – Zeitung für Piraten

Internetzugangsanbieter und Rechnungsreklamation

Habe heute in einem Vertrag von einem Telefon-/internetanbieter folgendes gelesen

Mir ist bekannt, dass ich bei deaktivierter Datenspeicherung auf das Anrecht auf Rechnungsreklamationen verzichte (gemäß 45i Absatz 2 TKG).

Steht auch so in der aktuellen Version der TKG, finde ich ab schon etwas seltsam, dass man die Rechnung nicht reklamieren kann bei abgeschalteter Datenspeicherung.
Gut finde ich schon, dass einem zumindest als Option angeboten wird und nach Datenschutzrahmen, wenn ich es richtig verstehen keine IP-Daten nach der Nutzung gespeichert werden.