Altbekannt: Anwaltliche Abzocker mit Dauerlizenz zum Verbraucherverklagen nutzen die deutsche „Abmahnung“ für willkürlich hohe Schockrechnungen über 600 oder 1000 Euro. Das neue Jahr fängt gut an für sie, Anwalt.de meldet:
Die Hamburger Rechtsanwälte Rasch mahnen Urheberrechtsverletzungen an dem Werk „Born This Way“ der Künstlerin „Lady Gaga“ für die Universal Music GmbH ab und bieten an, die Angelegenheit durch die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung und Zahlung von € 1.200 beizulegen.
Teure Pornodownloads: Aus der Ecke der Erotikmedien-Anbieter werden im Januar frische Forderungen gestellt, weiß anwalt24.de:
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch U+C Rechtsanwälte vom 04.01.2012 im Auftrag der MJP Medien: 650,00 € pauschale Zahlung und Abgabe einer Unterlassungserklärung. Gefahr von Folgeabmahnungen durch denselben oder andere Rechteinhaber!
Verbrauchertipp: Wie immer, erst zum eigenen Anwalt:
In keinem Fall sollte aber wie erwähnt ohne fachanwaltlichen Rat eine von der Gegenseite vorformulierte Verpflichtungserklärung unterschrieben werden, denn damit wird ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen und der Abgemahnte schneidet sich u.U. ohne Notwendigkeit wichtige Verteidigungswege ab.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger möchte in diesem Frühjahr einen Gesetzesentwurf zwecks Abmahnwahn-Drosselung vorlegen.
Die Piraten fordern ein vernünftiges, moderat modernisiertes Urheberrecht. Nicht-kommerzielle Tauschbörsen im Netz sollen „nicht mehr kriminalisiert werden“, sagte die Piraten-Bundesgeschäftsführerin Marina Weisband, „wir gehen da pragmatisch vor, jemand der im Internet klauen will, wird es ohnehin weiter tun“. Sie forderte einen runden Tisch, bei dem Urheber, Verwerter und Nutzer neue Regelungen erarbeiten.