„Karlsruhe mal wieder als letzte Bastion der Bürgerrechte“, twitterte @schwarzbart zum jüngsten Urteil der Verfassungsrichter:
Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde von Pirat und SH-Listenkandidat Patrick Breyer gegen Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Kundendaten im Telekommunikationsgesetz teilweise stattgegeben.
So wurde die eindeutige Identifizierung von Internetnutzern und die staatliche Abfrage von PINs und Passwörtern in der bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt. Bislang konnten solche Zugriffscodes von Ermittlungsbehörden und anderen staatlichen Stellen selbst bei Verdacht einer Bagatellstraftat und ohne richterliche Genehmigung angefordert werden.
Ein paar Zitate aus dem Urteilstext:
- Die angegriffenen Vorschriften greifen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. (Randnummer. 121)
- Sollten in Zukunft statische IP-Adr, etwa wg. IPV6 weitere Verbreitung finden, kann der Vorschrift größeres Eingriffsgewicht zukommen. (Randnummer 139)
Leider bleiben dieses verfassungswidrigen Regeln erstmal weitgehend aktiv, so wie sie sind. Mit Piraten in der Politik können diese Gesetze korrigiert werden. Dazu hat das Saarland und Schleswig-Holstein bald Gelegenheit. Nach jüngsten Umfragen haben die Piraten an der Saar gute Chancen aufs Überspringen der 5-Prozent-Hürde.