Kompass – Zeitung für Piraten

Keine Hitler-Zeitung in Bayern

Ein britischer Verlag darf nicht die Mein-Kampf-Kurzfassung in Deutschland herausbringen. Das entschied gestern das Münchener Landgericht. Bayern hält die Urheberrechte A. Hitlers. Das Zitatrecht mit Anmerkungen reiche hier nicht aus, meinten die Richter, es ergebe sich in diesem Fall kein eigenes Nutzungsrecht.

Es ist nur eine Verschnaufpause: In ein paar Jahren wird das Werk gemeinfrei, wenn die 70 Jahre Schutzfrist nach dem Bunkerselbstmord des Führers um sind: 30. April 2015.

2 Kommentare

  1. Das ist mal ein positiver Nebeneffekt der 70-Jahres-Schutzfrist.
    Ich verstehe die Kritik an der 70-Jahre-Schutzfrist aber sowieso nicht: Wer nicht das Urheberrecht an einem Buch sondern ein Grundstück oder eine Firma erbt, behält dieses Recht ohne jede zeitliche Begrenzung. Wieso sollten die Erben der Urheber schlechter gestellt werden?
    Wenn schon, dann muß diese Diskussion zum Anlaß genommen werden, vollständig über das Erbrecht nachzudenken: http://mosereien.wordpress.com/2012/06/01/urheberrecht-erbrecht-schutzfristen/

    1. Dass geistige Werkschöpfer privilegiert werden, ist ein Deal der Gesellschaft mit dem Autor. Nach meiner Meinung und der der Piraten ist dieser „Deal“ aus dem Ruder gelaufen. Werke müssen schneller frei verfügbar werden und nicht erst 100 + x Jahre nach Erscheinen. Apropos Erberei: die schlimmsten Rechteinhaber sind Erben und Erbengemeinschaften, siehe Loriot ./. Wikipedia. Dazu hab ich seinerzeit was notiert: http://kompass.im/2011/11/unlustig-loriot-erben-gegen-wikipedia/

      Deshalb müssen die Schutzfristen dramatisch verkürzt werden (von 70 Jahre nach Werkschöpferableben auf maximal 20 Jahre nach Werkveröffentlichung).

      Und es muss eine breit gefasste, sinnvolle “Fair Use”-Regelung endlich auch im deutschen Recht eingeführt werden, so wie es dies im US-Copyright schon seit Jahrzehnten gibt.

      Nicht die Erben müssen gleich oder besser gestellt werden, die Gesellschaft also wir alle müssen endlich Beatles & Bukowski frei geniessen dürfen, spätestens 20 Jahre nach dem Autortod.

      Ausserdem wird auf die Realwerte-Erben sowieso noch was zurollen: die Begehrlichkeiten auf die künftigen Millionenerbschaften sind hoch im Umverteilstaat. Und Grundstücksrechte sind sowieso nur ein Stück Papier im Grundbuchamt …

Kommentare sind geschlossen.