Wahlen sind eine passive Möglichkeit den eigenen Willen auszudrücken. Es stehen nur die Vertreter der Parteien zur Verfügung. Besonders bei Listen ist nur eine Zustimmung zur Liste als ganzes möglich.
Ist keine geeignete Wahl dabei, so ist nur noch aktive oder passive Stimmenthaltung möglich. Passiv heißt, nicht zur Wahl gehen und aktiv heißt, ungültig zu stimmen.
Allerdings werden die ungültigen Stimmen nur in ihrer Gesamtheit erfasst. Es wird leider nicht unterschieden, weswegen ungültig gewählt wurde. Also zum Beispiel, ob dies einfach ein Fehler war oder absichtlich ungültig gestimmt wurde.
Nachfolgend eine Auflistung, was alles als ungültig gewertet wird:
– Komplett durchgestrichener Wahlzettel oder Kreuz über mehrere Felder
– Ein durchgerissener Wahlzettel
– Keine Kennzeichnung
– Mehrere Kennzeichnungen
– Fragezeichen anstelle von Kreuzen
– Ein hinzugefügter Name als gewählt markiert wird.
– Eigener Namen draufgeschrieben