Kompass – Zeitung für Piraten

Das Politische Gespräch: Interview mit Verena Nedden zum Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE)

 

VERENA NEDDEN - FOTO JONOMO - CC-BY NC ND
VERENA NEDDEN – FOTO JONOMO – CC-BY NC ND

Verena Nedden studierte in Dortmund Bauwesen, anschließend Rechtswissenschaften an der Ruhruniversität in Bochum. Die seit ihrer Jugend sozialpolitisch und emanzipatorisch engagierte Juristin legte anschließend ihren beruflichen Schwerpunkt auf das Steuerrecht. Seit 2010 betreibt die Fachanwältin für Steuerrecht ihre Kanzlei in Essen. Das Konzept des gemeinschaftlichen Konsumsteuersystems hat sie 2012 als Beitrag zum Zukunftsdialog der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel erarbeitet und parteiübergreifend zur politischen Diskussion gestellt.

KOMPASS:  Was ist  BGE für dich?

VERENA NEDDEN:

Das Bedingungslose GrundEinkommen (BGE) ist ein monatlicher Betrag, der zum Überleben ausreicht. Er wird von der Gemeinschaft an jeden Einzelnen ohne Arbeitszwang ausgezahlt. Das BGE ist die zentrale Chance auf die weltweit längst notwendige gesellschaftliche Änderung: Weg von der Individualisierung hin zur Gemeinschaftlichkeit. Dies mag utopisch klingen, systemisch betrachtet ist dieser Wandel hin zum gemeinschaftlichen Denken jedoch ein unabdingbarer Schritt um gesellschaftlich mit dem technischen Fortschritt gleichzuziehen. So können wir die weltweit existierenden Problematiken der digitalen Revolution meistern.

 

Mit einem BGE erhält die unantastbare Würde des Menschen nach Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz größere Achtung. Die Existenzangst als eine zentrale Ursache von Depression, Burn-Out und Suchtverhalten innerhalb unserer Gesellschaft wird mit einem BGE bekämpft und langfristig beseitigt.

 

Uns ist mit dem Wunsch nach einem bedingungslosen Grundeinkommen eine Chance zum Umdenken gegeben: Die Chance, den uns seit Jahrtausenden bestimmenden Blick auf das Leid zu überwinden, indem wir uns der Gemeinschaft mit einem Focus zuwenden, der die Unterschiede zwischen uns als Facetten ein- und desselben wahrnimmt.

 

KOMPASS: Was sind die Veränderungen / Verbesserungen gegenüber heute? 

VERENA NEDDEN:

Das Ziel, ein BGE für die Bevölkerung einzuführen, macht Änderungen des geltenden Steuer- und Abgabensystems erforderlich, die sich gesellschaftlich und individuell vielfach positiv auswirken.

Änderung des Steuersystems

Um ein Grundeinkommen bedingungslos anstatt wie bisher nur bei Bedürftigkeit auszuzahlen, ist ein Steuersystem erforderlich, welches sich nicht am Einkommen seiner Bevölkerung orientiert.

Der Verwaltungsaufwand zur Errechnung eines individuellen Einkommens ist zudem extrem hoch.

Das gemeinschaftliche Konsumsteuersystem, ein von mir erarbeitetes steuerliches Konzept zur Einführung und Finanzierung eines BGE (siehe www.konsumsteuersystem.de), besteuert Export und Konsum anstelle von individuellen Einkommen. Die bisherige fünfzig prozentige Erwerbsbelastung durch allgemeine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge wird dabei in eine Sozialkonsumsteuer mit unternehmerischem Vorsteuerabzug umgewandelt. Neben einem BGE zunächst in Höhe des bisherigen Grundeinkommens wird kostenlose Krankenversorgung gewährt. Kauf- und Exportpreise sowie Kaufkraft bleiben im gemeinschaftlichen Konsumsteuersystem für den Großteil der Bevölkerung.

Transparenz und Vereinfachung 

Mit der Umstellung der Erwerbsbelastung auf Konsumbesteuerung gelingt es, die längst überfällige Transparenz und Vereinfachung in das hoch komplexe deutsche Steuer- und Abgabensystem einzubringen. Das gemeinschaftliche Konsumsteuersystem erspart beispielsweise jährlich 80 Millionen Einkommensberechnungen auf einen Schlag.

Vereinfachung und transparente Steuergerechtigkeit sowie die bedingungslose und sanktionsfreie Achtung der Würde des Menschen sind meines Erachtens geeignet, wieder Identifikation mit dem Staat und seinen Institutionen in der Bevölkerung zu bewirken und langsam die sich immer weiter öffnende Schere zwischen Arm und Reich zu schließen.

Konkrete Auswirkungen 

Die Lohnkosten und das unternehmerische Insolvenzrisiko wären erheblich gesenkt. Existenzgründer könnten mit einem BGE ohne Druck durch die finanziellen Verpflichtungen der Miete, Kranken- und Rentenversicherung und der Bestreitung des Lebensunterhalts ihre Ideen entwickeln und umsetzen. Langzeitarbeitslose und Jugendliche hätten wieder eine sich lohnende Perspektive für die Zukunft und könnten sich ausprobieren. Es bestünde keine Pflicht mehr zur Annahme von „Drecksarbeit“ zu Billiglöhnen.

Ehrenamtliche und politische Tätigkeit wäre gewürdigt statt sanktioniert und die Pflege von Angehörigen im eigenen Haushalt führe nicht zwangsläufig zum Verlust der Ersparnisse. Im Scheidungsfall fiele die Abhängigkeit vom Einkommen des erwerbstätigen Ex-Ehepartners weg und vieles mehr. Es bestünde vor allem die Aussicht, existenziell abgesichert dasjenige zu tun, was persönlich wirklich interessiert und auf dem individuellen Lebensweg weiterbringt.

KOMPASS: Vergleich / Wertung gegenüber Mindestlohn.

VERENA NEDDEN: 

Mit einem Mindestlohn müsste nicht mehr jede geringbezahlte Arbeit als zumutbar angenommen werden, um staatliche Hilfeleistungen zu begrenzen. Ein kleiner Teilerfolg wäre erreicht. Gleichzeitig sinkt aber auch die Kaufkraft des Mindestlohns, denn mit höheren Löhnen werden auch die Produktpreise und damit der Aufwand steigen, der für das Existenzminimum und den Konsum aufgebracht werden muss. Die sich heute kontinuierlich zuspitzenden wirtschaftlichen und sozialen Probleme können daher im heutigen Erwerbsteuersystem mit einem Mindestlohn wohl nur vorübergehend gelindert werden.

KOMPASS: Hat jeder Anrecht darauf (Bürgerfrage: Bekommt das jeder?)

VERENA NEDDEN:

Jeder, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, also länger als 6 Monate im Jahr im Inland lebt (vgl. §§ 8, 9 AO), ist im Konsumsteuersystem nicht mehr im Inland einkommensteuerpflichtig, sondern hat nun Anspruch auf bedingungsloses Grundeinkommen und entgeltfreie Krankenversorgung.

KOMPASS: Ab Geburt / Volljährigkeit? 

VERENA NEDDEN:

Das BGE wird ab Geburt gewährt. Sinnvoll wäre zudem eine anteilig steigende Auszahlung bereits während der Schwangerschaft, um den Mehrbedarf einer Schwangeren zu sichern.

KOMPASS: Anteilig nach Alter?

VERENA NEDDEN: 

Zunächst wird noch wie heute zwischen Kindern und Erwachsenen unterschieden werden müssen, um den Staatshaushalt nicht überzustrapazieren. Bereits heute erhält ein Erwachsener bei Bedürftigkeit durchschnittlich 677,50 Euro und ein Kind 584 Euro monatlich an Grundsicherung. Diese Beträge dürfen auch bei bedingungsloser Auszahlung nicht unterschritten werden, da sie sonst nicht mehr zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausreichen.

KOMPASS: Was entfällt dafür?

VERENA NEDDEN:

Es entfällt die bisherige allgemeine Erwerbsbelastung. Dies sind hauptsächlich Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, allgemeine Sozialversicherungsabgaben bei Personen sowie der ortsunabhängige Teil der Gewerbesteuer, während für Kapitalgesellschaften und deren Anteilseigner Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag wegfallen.

KOMPASS: Wie werden zusätzliche Bezüge besteuert?

VERENA NEDDEN:

Bezüge werden wie Einkommen künftig nicht mehr besteuert oder in die Progression mit einbezogen.

KOMPASS: Ersatz für Rente?

VERENA NEDDEN:

Bereits erworbene Rentenansprüche dürfen nicht ersatzlos wegfallen (Stichwort: Bestandschutz). Das Grundeinkommen wird jedoch auf die Rente angerechnet, sodass letztlich kein Vor- oder Nachteil gegeben sein wird.

KOMPASS: Kann man privat aufstocken?

VERENA NEDDEN: 

Jederzeit wird es möglich sein, sich privatrechtlich ohne Anrechnung auf das Grundeinkommen besser abzusichern.

KOMPASS: Betrifft das auch Beamte?

VERENA NEDDEN:

Beamte erhalten wie jeder andere Arbeitnehmer das bisherige Netto, nun aber teils vom Arbeitgeber, teils als bedingungsloses Grundeinkommen vom Staat ausgezahlt. Eine Versteuerung aller Einkommensarten ist nicht mehr nötig. Dies gilt ebenso für Unternehmer, denn deren Gewinne sinken wie die Gewinne der Kapitalgesellschaften auf ein Netto-Niveau, dass die Kaufkraft der Unternehmer und Anteilseigner im Konsumsteuersystem deren Nettoeinkommen im Erwerbsteuersystem entspricht.

KOMPASS: Termin für die Umstellung?

VERENA NEDDEN:

Das gemeinschaftliche Konsumsteuersystem ist unter Beachtung der geltenden EU-Gesetzgebung so konzipiert, dass in Deutschland jederzeit eine Umstellung auf Konsumbesteuerung möglich ist. Wir können bereits jetzt mit der Umgestaltung unserer Gesellschaft hin zu einer Gemeinschaft beginnen.

KOMPASS: Verena Nedden, Vielen Dank für das Gespräch.

CC BY-NC ND  Jürgen Asbeck / Timecodex