Die Piratenpartei Deutschland schließt sich der Strafanzeige der Internationalen Liga für Menschenrechte, des Chaos Computer Clubs und Digitalcourage vom 3. Februar 2014 beim Generalbundesanwalt gegen Agenten US-amerikanischer, britischer und deutscher Geheimdienste, ihre Vorgesetzten sowie Mitglieder der Bundesregierung wegen geheimdienstlicher Massenüberwachung an [1]. Das teilte die Rechtsabteilung der Piratenpartei Deutschland den beauftragten Anwälten der Liga für Menschenrechte bereits am vergangenen Freitag mit.
»Auch wir als Piratenpartei sind unmittelbar von der illegalen Massenüberwachung durch deutsche wie auch internationale Geheimdienste betroffen. Auch wir werden – wie alle – ausgehorcht, unsere Daten abgeschnorchelt und diese irgendwo irgendwie für lange Zeit gespeichert. Sie werden nach unbekannten Algorithmen ausgewertet, miteinander verknüpft und unter den Geheimdiensten weitergegeben. Was vor einem Jahr noch als Verschwörungstheorie abgetan worden wäre, ist nun traurige Gewissheit. Unsere Grundrechte werden durch die umfassende Ausforschung jeder Kommunikation in ihrem Wesensgehalt verletzt. Deshalb schließen wir uns der Anzeige an«, begründet Thorsten Wirth, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, die Entscheidung.
Mit dem Beitritt zur Anzeige wollen die PIRATEN ein klares politisches Zeichen setzen.
»Da die politischen Verantwortungsträger in den Ministerien und Parlamenten sich mehrheitlich passiv verhalten, bleibt den Bürgern neben ihrem Wahlrecht und auch uns als außerparlamentarischer Opposition oft nur die Empörung. Das ist sehr traurig. Wir dürfen deshalb aber nicht damit aufhören, Öffentlichkeit zu schaffen für das, was im Bereich Bürgerüberwachung vor sich geht. Und wir dürfen nicht aufhören, darüber aufzuklären, dass es auch heute noch Wege aus der Überwachung heraus gibt. Eine Anzeige ist ein solcher Schritt, Öffentlichkeit zu schaffen«, so Wirth weiter.
Als weiteren Beitrittsgrund zur Anzeige gibt die Piratenpartei an, dass die Überwachung von Internetdiensten und Personen es der Partei unmöglich macht, ihrem grundgesetzlichen Auftrag zur Mitwirkung an der politischen Willensbildung nachzukommen.
So heißt es denn in dem Schreiben der PIRATEN an die Anwälte der Liga für Menschenrechte: »Bereits die Möglichkeit der Präsenz eines ›mithörenden‹ Überwachers verändert das Verhalten von Menschen in einer Weise, dass politisches Verhalten vermieden wird.
Dieser sogenannte ›Chilling Effect‹ ist umso stärker, wenn die Überwachung nicht nur möglich, sondern eine allgegenwärtige Tatsache ist.«
Ebenso wird die Nutzung von Informations- und Bildungsangeboten im Netz für die Anregung und Vertiefung der politischen Bildung erschwert. Das gleiche gilt für die Nutzung von Plattformen und Tools im Internet, die, wie zum Beispiel bei Onlinepetitionen, der Kundgabe eines politischen Anliegens dienen. Auch würden, so heißt es in dem Schreiben, Mitglieder der Partei und Bürger von der Teilnahme an Demonstrationen abgeschreckt, da sie auch hier eine Überwachung über die mitgeführten digitalen Geräte fürchten müssten.
»Wir haben berechtigten Grund zur Sorge, dass die ständige, lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen einer allumfassenden Überwachung durch die Staatsorgane selbst zum Opfer fällt«, schließt Wirth.
Ein längerer Beitrag zum Thema ist auf der Website der Piratenpartei zu finden [3].
Quelle:
[1] Anschluss-Schreiben der PIRATEN: https://www.piratenpartei.de/wp-content/uploads/2014/03/140314_Anschlussschreiben_CCC.pdf
[2] Strafanzeige im Volltext: http://antilobby.files.wordpress.com/2014/02/strafanzeige-nsa-3-2-14.pdf
[3] Ausführlicher Beitrag auf der Website der Piraten: http://www.piratenpartei.de/2014/03/20/wiederaufnahme-strafanzeige-der-piratenpartei-wegen-geheimdienstlicher-massenueberwachung
Quelle: Piratenpartei Deutschland