Kompass – Zeitung für Piraten

Vorratsdatenspeicherung: Tag der EUGH-Entscheidung

Menschenwürde, Vorratsdaten-Urteil und netzpolitischer Aktivismus am Dienstag früh im EUGH. (Foto Mitte: Gerichtshof der Europäischen Union)
Menschenwürde, Vorratsdaten-Urteil und netzpolitischer Aktivismus am Dienstag früh im EUGH. (Foto Mitte: Gerichtshof der Europäischen Union)

Viele lange Jahre haben Bürgerrechtler diesem Tag entgegengefiebert: Am Dienstagmorgen, 8. April 2014, 9:30 Uhr wird der Europäische Gerichtshof entscheiden, ob die massenhafte Speicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten rechtmäßig ist – oder eben nicht.

Abgeprüft wird das anhand der „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“, ein seit Ende 2009 scharfgeschalteter Katalog der EU-Grund- und Menschenrechte. Das sind Grundrechte zur Würde des Menschen, zu Freiheit, Gleichheit, Solidarität, dem Feld der Bürgerrechte und Rechte vor der Justiz.

Für den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) hat der VDS-Richterspruch allergrößte Bedeutung: „Hält es der Gerichtshof für gerechtfertigt, Informationen über das alltägliche Verhalten jedes Bürgers zu erfassen und auf Vorrat zu speichern, nur weil sie dem Staat irgendwann einmal nützlich werden könnten, bedeutet dies das Ende der Privatsphäre. Denn jedes Verhalten, jeder Gedanke kann irgendwann einmal relevant für ein Strafverfahren oder für Geheimdienste werden. Setzt sich diese grenzenlose „Vorratslogik“ durch, wird es in unserem digitalisierten Leben zukünftig keine aufzeichnungsfreien und vertraulichen Räume mehr geben.“

Die Piratenpartei hatte bei Bearbeitungsschluß dieses Beitrages kein aktuelles Statement auf ihrer Webseite verfügbar.

Je nach Urteil kann es ziemlich schnell losgehen mit der Datenspeicherung – dann nicht nur von NSA und anderer Dienste, sondern auch für Polizei- und sonstige ordnungsbehördliche Bürger-Kontroll-Zwecke.

Mehr Details und eine Linkliste beim AK Vorrat