Ich schrieb schon vorher über die nervigen Lärmerzeuger, welche als Laubbläser bezeichnet werden, im Endeffekt aber Staubaufwirbler sind.
Jetzt läuft eine Petition dagegen, die jeder Lärmgeplagte mitzeichnen sollte.
Ich hinterließ auch zwei Kommentare, welche ich u.a. auch wegen der Zensurtendenzen des Petitionsforums hier wiedergebe.
Kommentar 1:
Aus meiner Sicht sind Laubbläser für den Privatgebrauch nicht notwendig. Ein wenig mehr Bewegung schadet nicht.
Die Forderung lautet zwar nur auf Innenstädte, da Gesetze aber allgemein sein müssen, würde dieses ohnehin für größere Bereiche geregelt. Ein Beispiel wären hier die Umweltzonen, welche ohnehin mit Feinstaub belastet sind und durch die Laubbläser sowohl durch aufgewirbelten, wie auch erzeugten Feinstaub zusätzlich belastet wird. Hier besteht nicht nur aus akustischen Gründen ein Handlungsbedarf.
Wie ich hier las soll mit dem Laubbläser das Laub aus Beeten geblasen werden, dies ist aber nicht notwendig, da das Laub dort liegen bleiben sollte, auch um die Bäume zu erhalten. Der Aufwand der hier zum Abtransport von Laub betrieben wird ist unsinnig.
Das ebenfalls geäußerte entfernen von nassem Laub mit einem Besen von einem Weg geht besser, da feuchtes Laub häufig miteinander verklebt und so nicht nur Schmierfilme bildert, sonder zudem auch noch sehr schwer zu entfernen ist.
Was gewerblicher Bläser angeht, so sah ich schon häufiger, dass diese drei Blätter vor sich hergepustet haben. Da wäre es effizienter gewesen diese einfach aufzuheben. Mal ganz davon abgesehen werden, dass besonders viele schädliche Abgase dadurch erzeugt werden, dass nicht kontinuierlich Gas gegeben wird, sondern immer wieder hochgepowert wird, was zusätzlich Lärm erzeugt und insbesondere durch die Lärmänderungen besonders störend wirkt.
Wenn größere Mengen Laub zu bewältigen sind, gibt es auch Kehrmaschinen, die zugleich auch das Laub aufnehmen können, sodass es nicht beim nächsten Windstoß wieder überall verteil liegt.
Ebenfalls gibt es Elektrogeräte die wesentlich Leiser sind, weil die Geräusche durch den Verbrennungsmotor wegfallen.
Insgesamt macht ohnehin ein Laubsauger mehr Sinn als ein Bläser.
Kommentar 2:
Um 5 Uhr dürfen keine Laubbläser betrieben werden. In den meisten Bundesländern nicht einmal vor 7 Uhr, da hier die Landesimmissionsschutzgesetze gelten, welche den Betrieb von Lärmerzeugern, wie den Laubbläsern einschränken. Gegen Verstöße kann man problemlos vorgehen.
Laubbläser sind Todesfalle für Kleintiere und nehmen Vögeln die Nahrung weg etc. …..
Text unten ist zitiert aus:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.kritik-an-stuttgart-laubsauger-als-todesfalle-fuer-kleintiere.708dcd01-7791-44e6-8b48-071f22f30190.html
(Musste wegen dem Leistungsschutzrecht leider entfernt werden.
Artikel ist lesenswert.
Die Redaktion)
Kommentar bei der Petition:
In Parks oder auf großen Grundflächen sind Laubbläser gar nicht notwendig. Dafür gibt es Mulcher, welche auch zum Rasenschnitt genutzt werden. Das Gras oder Laub wird dabei so klein gehäckselt, dass es einfach liegen bleiben kann.
Die Vorteile liegen auf der Hand. Das Gerät ist wesentlich schneller als eine Horde Laubbläser und man muss nichts abtransportieren. Das spart also Lärm, Zeit und Abfuhr.
Fazit Laubbläser sind für Großflächen nach dem Stand der Technik überflüssig. Und was in den Büschen liegt kann dort auch liegen bleiben.
Weitere Kommentare
Was ist daran komisch? Wenn man sich mal die Fakten zu diversen Stadtwerken anschaut, wird man schnell feststellen, dass diese nicht im geringsten wirtschaftlich arbeiten. Vielleicht haben sie auch einfach nur Laubbläser gekauft anstatt direkt das richtige Werkzeug mangels Kenntnis gekauft.
Ich weiß aber auf Bundesebene sicher, dass dort Mulcher eingesetzt werden.
und
Für Autos gibt es einen Führerschein. Auch Baumaschinen darf nicht jeder bedienen. Somit wäre für Laubbläser auch ein entsprechender Sachkundenachweis angebracht. Zumal die Lagerung und Befüllung mit Kraftstoff eine weitere Umweltgefahr neben dem Lärm darstellt.
Ich vermute keiner dieser Hobbylärmer hat auch nur annähernd Ahnung, wie mit verschüttetem Kraftstoff richtig umzugehen ist geschweige denn das Bindemittel gelagert.
Somit wäre ggf. auch von einer Umweltstraftat nach § 324a StGB auszugehen.
Kommentar:
Die Physik und der Stand der Technik sagen etwas anderes. Ein derartiger Lärm ist nicht notwendig. Es ist möglich sowohl die Strömungsverhältnisse, als auch die Schallisolierung eines Motors so zu optimieren, dass die Lautstärke drastisch gemindert werden kann. Auch eine Verschiebung zu weniger störenden Frequenzen ist möglich, was aber Firmen scheuen, weil derartige Optimierungen zu Kosten führen.
Konkret kann um die Lärmquelle Motor eine Dämmung angebracht werden. Dies funktioniert bei der Fahrerkabine eines jeden Autos auch. Die Ansaug- und die Ausstoßöffnung können optimiert werden um bestimmte Schallbereiche zu vermeiden und auch die Steuerung des Gebläses kann angepasst werden um Aufjaulen zu verhindern. Technisch ist das alles möglich, aber leider ist dies natürlich alles zu teuer für Billiggeräte aus dem Baumarkt.
Dem Ziel der Petition könnte wahrscheinlich schon durch konkrete Vorgaben für die Lautstärke erreicht werden.
Sie dürfen meinen Namen gerne veröffentlichen!
Mir gefällt die Strategie der Städte und Gemeinden – auf der einen Seite muss etwas gegen Feinstaub getan werden – laut BImSchG – auf der anderen Seite werden die Laubbläser-Kolonnen von der Stadtreinigung losgeschickt, z. B. in Schweinfurt.
Neben den Lärmemissionen ist natürlich auch interessant, dass die Mitarbeiter der Stadtreinigung keinen Staubschutz tragen und somit selbst als Biofilter arbeiten. So müssen die Mitbürger in der näheren Umgebung zumindest nicht den gesamten Staub einatmen.
Es gab auch einmal eine Maschinenlärm-Verordnung aus dem BImSchG, die gerade diese Art von unnützem Lärm verhindern sollte. Ich weiss nicht, ob die VO noch gilt.
Mein Fazit: Sinnlose Technik, die mehr schadet als hilft!